Anwälte begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Insolvenzverwalterbestellung
(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2006 zur Insolvenzverwalterbestellung. Die Richter stellten fest, dass es mit dem grundgesetzlichen Gebot des effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist, eine Anfechtung der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Mitbewerber zu versagen. Die Interessen der Gläubiger und des Schuldners an einem zügigen und komplikationslosen Ablauf des Insolvenzverfahrens seien gegenüber den Interessen des Mitbewerbers an beruflicher Betätigung zu bevorzugen.
Die kluge Entscheidung verhindert Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Bestellung zum Insolvenzverwalter. Ansonsten wäre eine zügige oder erfolgreiche Insolvenzverwaltung unmöglich, so Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV. Die umfassende Verantwortlichkeit und Kompetenz eines Insolvenzverwalters werde durch das höchste deutsche Gericht eindrucksvoll herausgestrichen. Damit sei die besondere Verantwortung der Insolvenzgerichte bei der Auswahl der vorläufigen Insolvenzverwalter gefordert.
Soweit das Bundesverfassungsgericht die Fachgerichte auffordert, für die Vorauswahlliste Kriterien zu entwickeln, verweist der DAV auf eine von ihm eingeleitete Initiative, eine Kommission unter Beteiligung aller Verbände zu beauftragen, Qualitätskriterien zu erarbeiten. Diese Kommission, an der alle Verbände, die an Insolvenzverfahren beteiligten Kreise vertreten, soll von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Köln gebildet werden. Beteiligt wären der Deutsche Richterbund, der Bund Deutscher Rechtspfleger, Gläubigerverbände des DAV und der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Die Kommission wird nach der Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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