Anwälte gegen Ausweitung der Lauschangriffe / DAV: Gesetzentwurf in dieser Form stoppen!
(Berlin) - Am morgigen (4. Juli 2006) Mittwoch findet im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher Bestimmungen statt. Durch die Änderungen sollen die Maßgaben der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff vom 3. März 2004 und vorbeugenden Telefonüberwachung vom 27. Juli 2005 umgesetzt werden. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schlägt der Versuch, die strengen Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen, jedoch völlig fehl. Die Eingriffsbefugnisse für die Wohnungs- und Telefonüberwachung seien so weitreichend, dass die Bürger künftig auch wegen absolut harmloser Handlungen abgehört werden könnten.
Die im Entwurf enthaltenen Regelungen der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung seien schlicht verfassungswidrig, sagt Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang M. Weißleder, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Anwaltverbandes. Die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen gehen viel zu weit. So könne künftig bereits dann gelauscht werden, wenn ein Schaden für die körperliche Unversehrtheit droht.
Der DAV wendet sich auch entschieden gegen den erneuten Versuch, das besondere Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten und Geistlichen auszuhöhlen. Die im Entwurf enthaltenen Schutzvorschriften gegen das Abhören und für die weitere Verwendung der Daten seien nicht ausreichend.
Nicht beachtet wurde auch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Rasterfahndung. Hierzu Weißleder: Auch das Gesetz in Schleswig-Holstein lässt eine Rasterfahndung zu, ohne dass ein konkreter Gefahrenverdacht vorliegt. Hier müsse noch einmal nachgebessert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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