Anwälte gegen BKA-Novelle
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt Onlinedurchsuchung und Erweiterung des großen Lauschangriffs strikt ab. Der Bundesrat befasst sich heute (4. Juli 2008) mit der BKA-Novelle. Nach dem am 4. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf erhält das Bundeskriminalamt Befugnisse, die bisher nicht einmal den Landespolizeibehörden zustanden. Der Lauschangriff soll nach dem Entwurf sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen ausgeweitet werden. Der DAV lehnt dies wie die heimliche Onlinedurchsuchung strikt ab.
Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sei es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gebe, in den der Staat nicht eingreifen darf, so Kilger weiter. Dieser Schutz könne bei der Online-Durchsuchung wegen der technischen Untrennbarkeit der Kernbereichsdaten von den sonstigen Informationen nicht gewährleistet werden.
Auf diesem hochsensiblen Gebiet des Eingriffs in die Vertraulichkeit der informationstechnischen Intimsphäre muss der Grundsatz in dubio pro libertate gelten, fordert Kilger.
Der DAV ist der Überzeugung, dass durch immer größere staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte auch bei Privatunternehmen die Hemmschwelle sinke, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, wie man am Beispiel des Spitzelskandals bei der Deutschen Telekom sehen könne.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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