Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Anwälte gegen Verschärfung des brandenburgischen Polizeigesetzes / DAV: Gesetzentwurf in dieser Form verfassungswidrig!

(Potsdam/Berlin) - Am 16. November 2006 findet im Landtag Brandenburg eine öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes“ statt. Durch die Änderungen sollen die Maßgaben der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff vom 3. März 2004 und zur vorbeugenden Telefonüberwachung vom 27. Juli 2005 umgesetzt werden. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schlägt der Versuch, die strengen Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen, völlig fehl.

„Die im Entwurf enthaltenen Regelungen der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung sind schlicht verfassungswidrig“, sagt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Vorstandsmitglied des DAV. Die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen seien viel zu schwammig. „Hier wird eine Regelung aus Niedersachsen kopiert, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005 schon einmal für verfassungswidrig erklärt hat“, so Schellenberg.

Der DAV wendet sich auch entschieden gegen den erneuten Versuch, das besondere Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten und Geistlichen auszuhöhlen. Die im Entwurf enthaltenen Schutzvorschriften gegen das Abhören und für die weitere Verwendung der Daten seien nicht ausreichend. Für den Lauschangriff auf Telefon und Wohnung fehlen Regelungen, nach denen mit Abhörmaßnahmen erst gar nicht begonnen werden darf, wenn erkennbar ist, dass der Kernbereich privater Lebensführung davon betroffen ist. Auch sei nicht sichergestellt, dass unzulässig erhobene Daten in der Zukunft nicht verwendet werden. Diese aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendige Konsequenz setze der Entwurf nicht um.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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