Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Anwälte lehnen Verschärfung der Sicherheitsgesetze entschieden ab / Anwaltstag verabschiedet Resolution

(Mannheim) - In einer auf dem 58. Deutschen Anwaltstag in Mannheim verabschiedeten Resolution lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die geplanten Maßnahmen zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze, wie heimliche Onlinedurchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung etc., entschieden ab. Diese wie auch die bisherigen Maßnahmen haben den Nachweis der Eignung zur Erhöhung der Sicherheit nicht erbracht. Alle Pläne greifen in die grundgesetzlich geschützten Bürger- und Freiheitsrechte massiv ein.
Verdachtslose Onlinedurchsuchungen höhlen das Recht der informationellen Selbstbestimmung aus. Die Vorratsdatenspeicherung greift in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation ein.

Alle Maßnahmen greifen in den grundgesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre ein und stellen die Bürgerinnen und Bürger unter den Generalverdacht, potenzielle Straftäter zu sein. Damit wird der rechtsstaatliche Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ ad absurdum geführt, ja in sein Gegenteil verkehrt: Alle Bürgerinnen und Bürger werden verdächtigt und müssen ihre Unschuld beweisen. Damit verabschiedet man sich von rechtstaatlichen Grundsätzen.

„Wir wollen einen Freiheits- und Rechtstaat und nicht einen Sicherheits- und Überwachungsstaat,“ so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident, auf dem Anwaltstag. Freiheitsrechte würden grundsätzlich keinen Kompromiss dulden.
Die in den letzten Jahren angehäufte Summe der Eingriffe in die Freiheitsrechte sei schon jetzt unerträglich. „Wir fordern vielmehr eine Informationspflicht der Behörden, wenn konkrete Eingriffe in die Rechte des Einzelnen zur Gefahrenabwehr erfolgt sind,“ so Kilger weiter. Jeder, der von solchen Maßnahmen betroffen sei, müsse nach Abschluss aktiv informiert werden, damit eine nachträgliche richterliche Überprüfung der Maßnahmen sowie bei rechtswidrigen Maßnahmen Sanktionen möglich sind.

Die Speicherung und der automatische Abgleich von Fotos, Fingerabdrücken, der Telefon- und Internetverbindungen, die Videoüberwachung oder aber auch das Sammeln von Mautdaten ermöglichen es, präzise Bewegungsprofile zu erstellen. Dies birgt die Gefahr des „gläsernen Bürgers“ und würde die Anforderungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung aushöhlen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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