Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK begrüßt neue Analyse-Möglichkeiten durch Gesundheitsdatennutzungsgesetz

(Berlin) - Die AOK befürwortet die im GDNG vorgesehene Möglichkeit, Krankenkassen-Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister zu verknüpfen. Die vom Innovationsfonds geförderte Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) habe das Potenzial solcher Daten-Verknüpfungen bereits eindrucksvoll bewiesen. Auch die im Gesetz vorgesehene Nutzung der Daten für Auswertungen der Krankenkassen zur individuellen Früherkennung und zur Erkennung von Gesundheitsgefahren wird in der Stellungnahme ausdrücklich begrüßt: "So bekommen die Krankenkassen die Möglichkeit, datengestützte Auswertungen vorzunehmen, die dem individuellen Gesundheitsschutz ihrer Versicherten, einer besseren Versorgung und der Patientensicherheit dienen", betont Reimann. "Hier schafft das Gesetz einen echten Mehrwert, weil es neue Möglichkeiten zur individuellen Beratung und Information der Versicherten eröffnet."

Aufwändige zusätzliche Datenflüsse ohne adäquaten Nutzen

Kritisch sieht die AOK dagegen die geplante Vorab-Übermittlung ungeprüfter Daten aus der ambulanten Versorgung, die im Referentenentwurf vorgesehen ist. Hier würden aufwändige zusätzliche Datenflüsse aufgebaut, denen kein adäquater Nutzen gegenüberstehe. Zudem sei die Qualität der noch unvollständigen Daten fragwürdig. "Bei diesem Thema sollte der Gesetzgeber im Sinne der Qualität der übermittelten Daten noch einmal nachbessern", fordert AOK-Vorständin Reimann.

In seiner Stellungnahme hinterfragt der AOK-Bundesverband auch die geplante Erweiterung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er soll künftig auch für die Datenschutz-Aufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen und die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig sein. "Die allgemeine Aufsicht würde aber weiter bei den jeweiligen Bundesländern liegen. Bei solchen geteilten Zuständigkeiten sind Abstimmungsprobleme und Kompetenzgerangel zu befürchten", so Reimann. Kritisch sieht die AOK zudem die im Gesetzesentwurf vorgesehene Option, die Daten aus dem Forschungsdatenzentrum auf Antrag auch für kommerzielle Forschungsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Dr. Kai Behrens, Pressesprecher Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Telefon: (030) 34646-0, Fax: (030) 34646-2502

(jg)

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