Pressemitteilung | Hessischer Apothekerverband e.V.

Apotheker fordern gerechte Honorierung des Notdienstes / Am Donnerstag teilweise eingeschränkter Dienst durch die Notdienstklappe

(Offenbach) - Mit einer Plakat- und Unterschriftenaktion informieren die hessischen Apotheken ab morgen (28. Februar) die Bevölkerung über die völlig unzureichende Bezahlung des Apothekennotdienstes. Einige Betriebe folgen dem bundesweiten Aufruf und werden an diesem Tag zwischen 12.00 und 13.00 Uhr nur durch die Notdienstklappe bedienen und somit den "Tag zur Nacht machen". 2,50 Euro Gebühr erhalten die Apotheker, wenn sie im Notdienst in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2011 hatten die seinerzeit 1.590 hessischen Apotheken insgesamt 42.300 Mal Notdienste durchgeführt.

"Wir leisten den Notdienst für die Bevölkerung gerne, denn wir wollen, dass im Notfall ein geeignetes Arzneimittel zur Verfügung steht. Gerade Eltern mit kleinen Kindern seien in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen ganz besonders auf die Apotheken angewiesen, wenn sie dringend Arzneimittel bräuchten", so der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Peter Homann.

Apotheken in ländlichen Gegenden mit geringer Apothekendichte müssten besonders durch eine Erhöhung des Honorars entlastet werden. "Hier komme es nicht selten vor, dass eine Apothekerin oder ein Apotheker - nur diese dürfen den Notdienst durchführen - für 10 bis 15,00 Euro Gebühr die ganze Nacht dienstbereit seien", betonte Homann.

Die Bundesregierung habe eingesehen, dass sich an der Honorierung dieses Notdienstes etwas ändern müsse und ab dem 1. Januar 2013 einen finanziellen Ausgleich zugesagt. Doch bis jetzt hätten die Apotheker keinen Cent erhalten.
Ende letzter Woche hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr einen ersten Vorschlag gemacht, das Apothekenhonorar pro rezeptpflichtiger Packung um 16 Cent zu erhöhen und diese Erhöhung direkt in einen Fonds einzuzahlen. Aus diesem könnte eine Notdienstpauschale von ca. 200,00 Euro pro Dienst finanziert werden. Jetzt muss allerdings erst noch ein Gesetzentwurf vorgelegt und verabschiedet werden.

"Es ist höchste Eisenbahn, dass nun schnellstens die versprochene Anpassung erfolgt. Mit unserer Unterschriftenaktion wollen wir die Bürger um ihre Unterstützung bei unserer Forderung bitten, damit wir auch in Zukunft in gewohntem Umfang diese Dienstleistung anbieten können", so der Verbandschef.

Quelle und Kontaktadresse:
Hessischer Apothekerverband e.V. Kirsten Müller-Kuhl, Pressesprecherin, Marketing und Kommunikation Strahlenbergerstr. 112, 63067 Offenbach Telefon: (069) 792005-0, Telefax: (069) 792005-20

(cl)

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