Pressemitteilung | Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Apothekerkammer: "Keine weiteren Angriffe auf die Arzneimittelsicherheit"

(Stuttgart) - Die Regelungen des deutschen Arzneimittelrechts sorgen für Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln. Weitere Umgehungen müssen unbedingt vermieden werden, so die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg mit Blick auf die gesetzeswidrige Tiermast und die Diskussion um den Versandhandel mit Medikamenten.

"Spätestens seit dem Skandal um Tierarzneimittel muss jedem klar sein, was passieren kann, wenn Arzneimittel den sicheren Vertriebsweg über die Apotheke verlassen." Darauf macht Karin Wahl, Präsidentin der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, in einer Presseerklärung aufmerksam. Im Zusammenhang mit dem Skandal, aber auch im Hinblick auf die BSE-Krise, warnte die Kammerpräsidentin davor, allein wegen vermeintlicher Kostenargumente den gleichen Fehler beim Thema Versandhandel mit Medikamenten zu begehen und die bekannten Risiken des Internetversandes zu ignorieren. Hier seien nicht nur die berechtigten Interessen der Verbraucher, sondern zusätzlich auch die Gesundheit von Patienten berührt.

"In Deutschland gibt es das Arzneimittelgesetz (AMG) und ein strenges Zulassungsverfahren für Medikamente, das die Menschen schätzt. Unkontrollierte Abgabe darf es einfach nicht geben", so die Kammerpräsidentin. Wahl verweist auf die 10.000 pharmazeutisch ausgebildeten Mitarbeiter/innen in den rund 2.800 Apotheken in Baden-Württemberg, die tagtäglich flächendeckend eine qualifizierte und sichere Arzneimittelversorgung der Bevölkerung rund um die Uhr gewährleisten. "Auch angesichts der vielfältigen rechtlichen Auflagen, denen die Apotheken in Deutschland unterliegen, sind sie einer der wichtigsten Pfeiler der Arzneimittelsicherheit, wie es kein anderes System sein könnte."

Wahl fordert, dass die Abgabe von Arzneimitteln weiterhin fachlicher Kontrolle unterworfen sein müsse. Die Sicherheitsbestimmungen, die im Arzneimittelbereich existierten, seien sinnvoll. "Verordnung, Therapie und Abgabe von Arzneimitteln müssen streng kontrolliert werden. Nur der Fachmann kann die vielfältigen Ursache-Wirkungszusammenhänge beurteilen und entsprechende Empfehlungen, etwa zu Neben- und Wechselwirkungen, abgeben", betont Wahl. "Dieser Grundsatz stehe hinter der Regelung des Paragraph 43 Abs. 1 Arzneimittelgesetzes (AMG), die den Apotheken den Arzneimittelverkauf vorbehält.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Am Kräherwald 219 70193 Stuttgart Telefon: 0711/993470 Telefax: 0711/9934743

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