Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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Appell an BDZV: Manteltarif nicht als Druckmittel nutzen

(Berlin) - Mit Unverständnis reagiert der DJV auf die Ende vergangener Woche erfolgte Kündigung des Manteltarifvertrags für Tageszeitungsredakteure zum Ende des Jahres durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). "Wir hatten auf eine vernünftige Lösung und die längst fällige Kompromissbereitschaft der Verleger in der nächsten Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag gehofft. Stattdessen verstärkt der BDZV nun seine harte Linie und stellt vor der Gehaltsrunde die Regelungen des Manteltarifs zur Disposition", kritisierte DJV-Verhandlungsführer Hubert Engeroff das Vorgehen. Es könne kein Zufall sein, dass dieser Schritt rund eine Woche vor den möglicherweise entscheidenden Gehaltstarifverhandlungen erfolgt sei.

Am 11. Juli findet in Frankfurt die vierte Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen statt. Engeroff: "Der Manteltarifvertrag darf nicht als Druckmittel des BDZV dienen. Wir fordern von den Verlegern weiter ein Abrücken von ihren Forderungen insbesondere nach einem zweiten, abgesenkten Tarifwerk für neu einzustellende Redakteure sowie eine Gehaltserhöhung um 3,5 Prozent. Rückt der BDZV nicht von seinen unannehmbaren Forderungen ab, wird der DJV die Tür für alternative Tarifwege öffnen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

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