Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Politische Demonstrationsstreiks gegen Renteneintrittsalter sind illegal
(Berlin) - Der Aufruf der IG-Metall an die Beschäftigten während, ihrer Arbeitszeit zu Demonstrationen gegen die vom Gesetzgeber geplante Rente mit 67 auf die Straße zu gehen, ist eine Aufforderung zum politischen Arbeitskampf. Solche Streiks sind rechtswidrig und unzulässig. Die IG Metall untergräbt mit diesen Aufrufen die Grundlagen unserer Tarifautonomie. Sie missbraucht das Recht zur gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt in Berlin.
Der Demonstrationsstreik gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters dient nicht der Durchsetzung einer tariflichen Forderung. Er richtet sich vielmehr gegen den Gesetzgeber. Dies widerspricht den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen des deutschen Arbeitskampfrechts. Die Arbeitsniederlegungen sind ausschließlich politisch motiviert und damit unzulässig. Das Ziel der Arbeitsniederlegungen liegt darin, den demokratisch legitimierten Gesetzgeber auf Kosten der Betriebe zu nötigen, sagte Hundt.
Wenn Arbeitnehmer den Aufrufen zur Arbeitsniederlegungen während der Arbeitszeit folgen, verletzen sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Ich fordere den Gesetzgeber auf, sich von den Protestaktionen nicht beeinflussen zu lassen und an seinem grundsätzlich richtigen Ziel festzuhalten. Wir müssen in Deutschland länger arbeiten, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können und unsere Systeme der sozialen Sicherung lebensfähig zu halten, erklärte Hundt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Dr. Uwe Mazura, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055
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