Arbeitgeberpräsident Hundt: Wettbewerb in der Krankenversicherung nicht durch Mindestbeiträge einschränken
(Berlin) - Der jetzt bekannt gewordene Vorschlag des Verbandes der Angestellten-Ersatzkassen, für alle gesetzlichen Krankenkassen einen Mindestbeitragssatz von 12,7 Prozent einzuführen, ist wirtschafts- und wettbewerbsfeindlich. Für Millionen von Versicherten und ihre Arbeitgeber hätte dies zusätzliche Zwangsabgaben und höhere Personalzusatzkosten zur Folge. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist mehr und nicht weniger Wettbewerb erforderlich, um das System dauerhaft leistungsfähig zu halten und wieder finanzierbar zu machen, erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter Hundt, heute in Berlin.
Wer Wettbewerb im Interesse aller Betroffenen und Beteiligten will, darf nicht den Gesetzgeber aufrufen, erfolgreiche Konkurrenten vom Markt auszuschließen oder zu bestrafen. Die jetzt von Mitgliederschwund betroffenen großen Krankenkassen müssen sich vielmehr selbst für den Wettbewerb um Mitglieder fit machen. Anderenfalls gehen Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nur ansatzweise vorhanden sind und weiter ausgebaut werden müssen, verloren. Dies wäre fatal für die künftige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als die Beitragszahler, deren Zwangsabgabenlast bereits heute erdrückend hoch ist, kritisierte Hundt.
Noch wettbewerbsfeindlicher und entlarvend zugleich ist die zusätzliche Forderung des Ersatzkassenverbandes, die mit einem generellen Mindestbeitragssatz verbundenen Mehreinnahmen zur Subventionierung teurer Krankenkassen einzusetzen. Dies wäre ein weiterer Schritt in Richtung auf eine Einheitskrankenversicherung. Schon heute werden im Rahmen des Risikostrukturausgleichs, der bis Anfang nächsten Jahres einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden soll, rund 20 Mrd. DM pro Jahr zwischen den Krankenkassen umverteilt. Wettbewerb im Gesundheitswesen, für den sich auch die Orts- und Ersatzkassen aussprechen, darf sich nicht nur auf guten Service und möglichst niedrige Verwaltungskosten beschränken, sondern muss auch das Leistungsangebot und die Kosten und damit die Beitragsseite mit einschließen.
Die Forderung nach einem Mindestbeitragssatz von 12,7 Prozent zeigt im übrigen, dass bei den Beitragssätzen, die heute bei durchschnittlich 13,6 Prozent liegen, Spielraum nach unten besteht. Dieser Spielraum muss endlich über durchgreifende und nachhaltige Strukturreformen, die auf der Ausgabenseite ansetzen, erschlossen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung ist schrittweise auf eine Basissicherung zurück zu führen. Hierfür reicht ein Beitragssatz von unter 12 Prozent aus, ohne die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu gefährden.
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