Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Arbeitnehmer beim Umweltschutz im Betrieb einbinden

(Berlin) - "Nach dem neuen Betriebsverfassungsgesetz sollen die Arbeitnehmer am Umweltschutz im Betrieb intensiv beteiligt werden," sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer auf der Veranstaltung des Umweltgutachterausschusses im Haus der Deutschen Wirtschaft am 21. September 2001 in Berlin. Dafür seien alle einschlägigen Informationen dem Betriebsrat und den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen.

"Aus diesem Grund müssen deutsche Unternehmen die Arbeitnehmer wesentlich mehr beim Umweltschutz einbinden, als es die neue europäische Öko-Audit-Verordnung fordert, " so Putzhammer. Eine stärkere Einbeziehung der Beschäftigten in den betrieblichen Umweltschutz solle als Bereicherung der Unternehmenspolitik verstanden werden.

"Der Umweltschutz ist heute für Unternehmen ein bedeutsamer betriebswirtschaftlicher Faktor," sagte der Gewerkschafter. Dieser wirke sich auch auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und auf die dortigen Arbeitsplätze aus. Folglich kämen nicht nur Themen des betrieblichen Umweltschutzes, sondern auch darüber hinausgehende umweltschutzrelevante Angelegenheiten als Unterrichtungs- und Beratungsgegenstand im Wirtschaftsausschuss in Frage. Diese seien beispielsweise die Festlegung der Umweltpolitik und der Umweltziele des Unternehmens, ebenso die Umweltvorsorge bei der Einführung neuer Produktionslinien, sowie die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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