Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung / Finanzmarktstabilisierungsgesetz: Vorgesehene Änderung der Insolvenzordnung richtig und angemessen
(Berlin) - Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes sieht die Bundesregierung auch eine Änderung der Insolvenzordnung vor. Demnach soll Überschuldung dann vorliegen, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hält diese Änderung für richtig und angemessen.
Der Vorschlag wurde gerade dem Rechts- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt.
Mit diesem Vorschlag werden Unternehmen nicht wegen der Auswirkungen der Finanzmarktkrise in eine unnötige Insolvenzantragspflicht gezwungen, erläutert Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung. Anpassungen von Finanzanlagen an den Börsenwert und Neubewertungen von Immobilien könnten ansonsten zahlreiche Gesellschaften in eine Überschuldungssituation bringen, obwohl es eine erfolgversprechende unternehmerische Zukunft gäbe. Mit der vorgesehenen Änderung wird insbesondere für den Mittelstand der Insolvenzdruck genommen, so Piepenburg weiter.
Der DAV begrüßt insbesondere die vorgesehene zeitliche Befristung der Regelung auf zwei Jahre, um diese dann den aktuellen Verhältnissen anzupassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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