Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Asylpaket II: DAV kritisiert fehlenden Zugang zum Recht / Grundrechte gelten auch im beschleunigten Asylverfahren

(Berlin) - Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung am 12. April 2016 kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den unzureichenden Schutz der Verfahrensrechte von Asylbewerbern im beschleunigten Asylverfahren. Nach der sog. Flughafenverfahren-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1996 ist der Zugang zu kostenloser, asylrechtskundiger Beratung verfassungsnotwendig und muss vom Gesetzgeber gewährleistet werden. Im Asylpaket II jedoch ist eine kostenfreie Rechtsberatung nicht vorgesehen.

"Zeitdruck und eine große Anzahl von Fällen dürfen wir nicht als Vorwand für Maßstäbe und Arbeitsweisen nutzen, die eines Rechtsstaats nicht angemessen sind. Wir sollten unsere Grundechte besonders in herausfordernden Zeiten hochhalten", mahnt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident.

Das Asylpaket II ist am 17. März 2016 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderungen verschärfen das Asylverfahrensrecht für bestimmte Personengruppen. Zentral ist der neue § 30a AsylG, der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglicht, Asylverfahren beschleunigt durchzuführen. Drei Punkte im neuen Gesetz sind aus Sicht der Anwaltschaft besonders problematisch: Die Residenzpflicht, äußerst kurze Verfahrensfristen und die Gesundheitsvermutung. "Die Gesetzesänderungen haben das Potential, rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zu unterlaufen und das Asylgrundrecht auszuhöhlen", so Schellenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(dw)

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