Pressemitteilung | Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)

AUMA fordert klaren Anwendungsbereich für Bauabzugsteuer

(Berlin) - Bei der Anwendung der sogenannten Bauabzugsteuer ist weiterhin unklar, ob der Bau von Messeständen davon betroffen ist oder nicht. Seit dem 1. Januar 2002 müssen Bauherren bei Zahlungen an Bau- und Handwerksunternehmen 15 Prozent der Bruttosumme an das jeweils für den Leistungserbringer zuständige Finanzamt abführen. Die Pflicht zur Vorabüberweisung durch den Bauherrn entfällt nur, wenn das Bauunternehmen eine Freistellungserklärung des Finanzamtes vorlegt. Diese "Bauabzugsteuer" wurde Ende August 2001 im Rahmen eines "Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe" vom Bundestag verabschiedet.

Der AUMA - Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft - hat deshalb in Abstimmung mit dem FAMAB - Fachverband Messe- und Ausstellungsbau - das Bundesfinanzministerium aufgefordert zu bestätigen, dass der Messestandbau nicht der Bauabzugsteuer unterworfen ist. Aus Sicht der Messewirtschaft kann es sich bei einem nur für wenige Tage errichteten Messestand nicht um ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 EStG handeln. Denn Bauwerke sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Sachen, die mit Grund und Boden fest verbunden sind. Außerdem nutzen ohnehin zahlreiche Aussteller Standbausysteme nur mietweise.

Im Messestandbau gibt es im übrigen nach Informationen des AUMA keine nennenswerte illegale Beschäftigung. Dementsprechend sei eine 15 %ige Verringerung der Liquidität durch Vorabüberweisung an die Finanzbehörden nicht verhältnismäßig.
Eine Präzisierung des Anwendungsbereichs durch das Finanzministerium liegt bis heute nicht vor; der AUMA wird hierauf im Rahmen seiner Lobbyarbeit weiter dringen.

Daneben wird mit der Bauabzugsteuer den bauintensiven Messegesellschaften eine weitere Bürokratisierung aufgebürdet. Im Durchschnitt investieren die deutschen Messeplätze pro Jahr rund 500 Mio. € in Erweiterung, Modernisierung und Erhaltung ihrer Gelände. Deshalb hat der AUMA sich gegenüber dem Finanzministerium grundsätzlich gegen weitere, die Unternehmen belastende Regulierungen im Steuerrecht ausgesprochen.

Die Befassung mit dem Abzugsverfahren bedeutet unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Realisierung konjunkturpolitisch dringend erwünschter Investitionen. Inzwischen bezweifeln namhafte Steuerrechtsexperten sogar die Verfassungsmäßigkeit sowie die EU-Rechtmäßigkeit der Bauabzugsteuer.

Statt mehr Regulierung, die in der Regel eher Arbeitsplätze gefährde, fordert der AUMA die Bundesregierung zu mehr Deregulierung auf. Zu begrüssen sei insofern die derzeitige Diskussion innerhalb der Bundesregierung über die Neuregelung der 630-Mark-Jobs. Nach einem Vorschlag von Bundeswirtschaftminister Werner Müller solle noch im Januar die Grenze für die Arbeitsverhältnisse geringfügig Beschäftigter auf 600 € angehoben werden. Bereits im Rahmen der Novellierung der Regelungen für 630-Mark-Jobs vom April 1999, die eine Erhöhung der Steuer- und Abgabenlast für die Unternehmen mit sich brachte, hatte der AUMA eine liberalere Umsetzung gefordert.

Quelle und Kontaktadresse:
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) Littenstr. 9 10179 Berlin Telefon: 030/240000 Telefax: 030/24000241

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