Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Ausbau der Pflege-WGs darf nicht auf Kosten der QualitÀt erfolgen

(DĂŒsseldorf) - Zum Beschluss des Landeskabinetts, das Wohn- und Teilhabegesetz sowie das Landespflegegesetz zu novellieren, erklĂ€rt Gerda Bertram, Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen e.V. (Sozialverband Deutschland):

"Der SoVD NRW begrĂŒĂŸt die Absicht, kĂŒnftig kleine Wohnformen anstatt großer Pflegeeinrichtungen fördern zu wollen. Viele Menschen ziehen eine Versorgung in einer kleinen, ĂŒberschaubaren Wohngemeinschaft im Stadtteil dem klassischen Heim vor. Aber der Ausbau dieser WGs darf nicht auf Kosten der Betreuungs- und VersorgungsqualitĂ€t erfolgen. Nach der Novellierung sollen dort andere Mindeststandards gelten als im Pflegeheim. In den Wohngemeinschaften sollen bis zu zwölf pflegebedĂŒrftige Menschen leben und von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Im Vergleich zum Heim sollen weniger FachkrĂ€fte zulĂ€ssig sein. Auch bei RaumgrĂ¶ĂŸen und der Badnutzung sollen die Vorgaben fĂŒr die WGs deutlich hinter denen fĂŒr Heime zurĂŒck bleiben. Eine Wohngemeinschaft kann aber nur dann eine echte Alternative sein, wenn dort die gleichen QualitĂ€tsstandards gelten wie im Heim. Diese reichen jedoch heute oft schon nicht aus, um den BedĂŒrfnissen der Bewohner gerecht zu werden.

Nicht hinnehmbar fĂŒr den SoVD NRW ist, dass die Landesregierung nur dem Wortlaut nach ein Recht auf ein Einzelzimmer im Gesetz verankern will. Die Betroffenen fordern dieses Recht seit Jahren ein. Nach dem vorgesehenen Gesetzentwurf kann das Recht jedoch weder von den Bewohnern eingeklagt werden, noch werden die Bestandseinrichtungen dazu verpflichtet, ihre Doppelzimmer abzuschaffen. Ein Recht bei dem nicht klar ist, wie oder von wem es eingefordert werden kann, ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Der SoVD kritisiert außerdem, dass die staatliche Heimkontrolle eingeschrĂ€nkt werden soll. Anstatt wie bisher einmal im Jahr sollen die Heime nur noch alle zwei Jahre ĂŒberprĂŒft werden. Das wird dem Bewohnerschutz nicht gerecht."

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SoVD) Michaela Gehms, Pressesprecherin Erkrather Str. 343, 40231 DĂŒsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Fax: (0211) 382175

(cl)

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