Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Ausgleich der Altersversorgung zwischen Geschiedenen ab 1. Januar 2003: Teuer, ungerecht und unsozial?

(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) fordert den Gesetzgeber auf, über den 31. Dezember 2002 hinaus sicherzustellen, dass Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, schon im Zeitpunkt der Scheidung die Versorgungen erhalten, die ihnen zustehen. Das kann mit dem Erlass einer neuen Barwertverordnung erreicht werden. Vor allem Frauen wären auf Unterhaltsleistungen ihrer Kinder oder auf Sozialhilfe angewiesen, wenn ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf umgesetzt wird. Er sieht einen Aufschub des Ausgleiches für eine Vielzahl von Versorgungen vor. Dabei wird entweder übersehen oder in Kauf genommen, welche verheerenden Auswirkungen dieser Aufschub hätte: Die geschiedene Frau könnte die Versorgung erst dann beziehen, wenn ihr Ex-Mann Rentner wird. In Fällen, in denen die Frau vor dem Mann in Rente geht - der Regelfall - entstünde also eine Versorgungslücke. Dabei geht es nicht um Einzelfälle. 140.000 Ehen werden jährlich in Deutschland geschieden. Etwa 70.000 Verfahren sind von dem Gesetzentwurf betroffen, dessen Stopp der DAV fordert.

Zum Handeln drängt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 5. September2001. Danach gilt die Barwertverordnung nur noch bis 31. Dezember.2002; sie ist veraltet. Nach der Verordnung werden bestimmte betriebliche Altersversorgungen, öffentliche Zusatzversorgungen und berufsständische Versorgungen berechnet. Geschieht nichts, müssen diese Versorgungen ab 1. Januar 2003 mit Hilfe von Sachverständigen errechnet und ausgeglichen werden. Es dauert dann länger und wer geschieden werden will, muss tiefer in die Tasche greifen. Das war seit September 2001 absehbar. Erst kurz vor Fristablauf legt das Bundesjustizministerium seinen Gesetzentwurf vor. Der Entwurf schließt die durch die BGH-Entscheidung entstandene Regelungslücke nicht. Er schafft im Gegenteil für eine Vielzahl von Frauen Ungerechtigkeiten, gegen die sich der Protest der Anwaltschaft richtet.

Der Ausgleich der Renten bei Scheidung soll Frauen einen vom Ex-Mann unabhängigen Versorgungsstatus verschaffen. Der Entwurf verkehrt diese Absicht des Gesetzgebers ins Gegenteil. Die Versorgung der geschiedenen Frau wäre (wieder) vom Ex-Mann abhängig. Sie erhält zum Beispiel ihren Anteil an der Versorgung nur bis zum Tod ihres 1. Mannes, wenn Sie wieder geheiratet hat. Diese Vernichtung bereits entstandener Ansprüche, so Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht, sei systemwidrig, ungerecht und unsozial.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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