Europäische Anwaltskonvention: Deutschland und Frankreich machen Druck
(Berlin/Brüssel) - Ein deutsch-französisches Bündnis von Anwaltschaftsorganisationen, darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV), will Bewegung in die Ratifizierung und das Inkrafttreten der Anwaltskonvention bringen. In einem gemeinsamen Schreiben drängen die Organisationen auf ein rasches Tätigwerden seitens der EU-Kommission, die den Ratifikationsprozess derzeit blockiert.
Die Konvention des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs wurde bereits vor über einem Jahr, am 13. Mai 2025, zur Unterzeichnung ausgelegt. Mangels entsprechender Ratifikationen von mindestens acht Staaten (davon mindestens sechs Mitglieder des Europarats) ist sie jedoch bis heute nicht in Kraft getreten. Ein Grund hierfür ist, dass die Europäische Kommission EU-Kompetenzen in Teilbereichen der Konvention geltend macht und die Mitgliedstaaten aufforderte, ihre Ratifikation nicht abzuschließen, solange nicht ein entsprechender Beschluss zur Ratifikation durch die Union gefasst sei.
Der DAV hat sich nun zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer sowie den französischen Anwaltsorganisationen Conseil National des Barreaux, Barreau de Paris und Conférence des Bâtonniers in einem gemeinsamen Schreiben an die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen gewandt, um auf eine Positionierung und ein Tätigwerden der Kommission hinzuwirken. Hier die deutsche Fassung und die französische Fassung des Schreibens.
„Nachdem die EU-Kommission bereits mehrfach die zeitnahe Vorlage entsprechender Beschlüsse zur Ratifikation der Union angekündigt hat, ist es längst überfällig, dass die Kommission dieser Ankündigung auch nachkommt und Klarheit über ihre Position schafft“, betont Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV.
Das Schreiben enthält unter anderem die Aufforderung an die EU-Kommission, ihren offiziellen Standpunkt zur Konvention, den aktuellen Arbeitsstand, eventuelle Hindernisse sowie einen genauen Zeitplan für ihr weiteres Vorgehen zu erklären. Die Organisationen bitten zudem um Klarstellung, ob die Mitgliedstaaten ihre Ratifizierung weiterhin auf Eis legen sollen.
„Ich freue mich, dass wir uns hier eng mit unseren französischen Kolleginnen und Kollegen abstimmen und uns gemeinsam um Fortschritte bei der Ratifikation und dem Inkrafttreten dieses für die Anwaltschaft so wichtigen Instruments bemühen“, unterstreicht der DAV-Präsident.
Was ist die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs?
Die Konvention sichert als erstes völkerrechtlich verbindliches Instrument überhaupt die freie und unabhängige Berufsausübung, die Kernwerte sowie die Selbstverwaltung der Anwaltschaft und legt Staaten Schutzpflichten auf, etwa hinsichtlich physischer Angriffe und unzulässiger Beeinträchtigungen gegenüber Anwältinnen und Anwälten. Sie ist damit ein zentrales Element zur Erhaltung des Zugangs zum Recht, der Menschenrechte sowie der Unabhängigkeit der Justiz.
Der DAV wird sich zusammen mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) und all seinen europäischen Partnern weiterhin für das zügige Voranschreiten des Ratifikationsprozesses einsetzen, um diesem so wichtigen Instrument zum Erfolg zu verhelfen.
Weiterführende Informationen:
DAV-PM 18/26: Ein Jahr Konvention zum Schutz der Anwaltschaft
DAV-PM 03/26: Deutschland zeichnet Europäische Konvention zum Schutz der Anwaltschaft
Text der Konvention zum Schutz der Anwaltschaft (ENG/FR)
Liste der Unterzeichnerstaaten
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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