Nicht mal drei Prozent des Haushaltes: So wenig geben die Länder durchschnittlich für ihre Justiz aus!
(Berlin/Freiburg) - Ein funktionstüchtiger Rechtsstaat braucht eine arbeitsfähige Justiz. Doch exklusive Zahlen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zeigen, dass die Bundesländer im Durchschnitt weniger als drei Prozent ihres Haushaltes für die Dritte Gewalt ausgeben. Dies hat eine Umfrage des DAV ergeben. Im Vergleich zu vor zehn Jahren sind die Ausgaben prozentual überall gesunken. Investitionen in die Zukunft sind so nicht möglich.
Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. An die vier Prozent kommt keines der Länder ran. Deutschlandweit sind die Ausgaben zu gering. Deutliche Unterschiede zwischen Ost und West oder Stadtstaaten und Flächenländern sind dabei nicht zu beobachten.
„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer auch in Richtung der Justizministerkonferenz (JuMiKo) in dieser Woche.
Weniger Ausgaben für die Justiz als vor zehn Jahren
Die Arbeitsbelastung an den Gerichten ist hoch, die technische Ausstattung, zum Beispiel für Videoverhandlungen, oft mangelhaft. Hier zeigt sich, dass sich zu niedrige Ausgaben verfestigt haben. „Mit solch geringen Ausgaben für die Justiz steuern die Länder in eine schwierige Zukunft. In den kommenden Jahren werden viele Kolleginnen und Kollegen in der Justiz in Rente gehen, das muss aufgefangen werden“, mahnt von Raumer. Es dürfe auch nicht verkannt werden, dass eine schnelle und verlässliche Justiz ein Wirtschaftsfaktor ist. „Nicht umsonst gehen die Eingangszahlen in der Ziviljustiz zurück.1 Bürger und Unternehmen befürchten zunehmend, keinen rechtzeitigen gerichtlichen Rechtsschutz erlangen zu können“, so der DAV-Präsident.
Besonders deutlich wird das Defizit beim Vergleich der letzten zehn Jahre. 2015 gaben die Bundesländer – ebenfalls nach einer DAV-Umfrage in den Bundesländern – im Durchschnitt 3,27 Prozent ihres Haushaltes für die Justiz aus. Zehn Jahre später waren es lediglich 2,65 Prozent.
Achtung Sozialausgaben!
Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.
Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, dass von rund 3,3 Milliarden Euro Justizhaushalt mehr als 400 Millionen Euro eigentlich Sozialausgaben sind. Statt 3,51 Prozent gibt NRW in Wahrheit nur 3,06 Prozent für die Justiz aus.
Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.
So sind die Zahlen entstanden
Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.
Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.
Einen ausführlichen Bericht inklusive Grafiken finden Sie auf anwaltsblatt.de
1 Siehe Beitrag von Monika Nöhre vom 29. August 2023 im Anwaltsblatt: „Der Rückgang der Zivilklagen ist massiv – Die Forschungsergebnisse“, https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/kanzlei-praxis/rueckgang-der-zivilklagen-forschungsergebnisse.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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