Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Auslandsüberweisungen: Bundesregierung blockiert EU-Verordnung

(Berlin/Brüssel) - Der Europäische Dachverband der Verbraucherorganisationen BEUC und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Bundesregierung aufgefordert, ihren Widerstand gegen die geplante EU-Verordnung zu grenzüberschreitenden Zahlungen aufzugeben. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, die Entgelte der Banken für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Eurolands denen für Inlandszahlungen anzugleichen. Die Bundesregierung will den Kommissionsentwurf zusammen mit den Niederlanden im EU-Ministerrat blockieren. Der Entwurf wird am Mittwoch zunächst im EU-Parlament beraten.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass wir ab dem 1. Januar in Europa eine einheitliche Währung haben, für Überweisungen innerhalb der Euro-Zone aber immer noch Strafgebühren zahlen sollen," kritisierte Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Wer in einem anderen EU-Mitgliedstaat Euro am Geldautomaten abheben will, zahlt gegenüber dem Inland kräftig drauf. Noch höher sind die Überweisungskosten, die bei Überweisungen auf ein Konto in einem anderen Euro-Teilnehmerstaat entstehen. Die hierbei entstehenden Gebühren betragen nach einer von der Kommission in Auftrag gegebenen aktuellen Studie bei einer Überweisung von 100 EUR im Schnitt 17,36 EUR. Die EU-Kommission hat deshalb im August den Entwurf einer Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro veröffentlicht. Danach dürfen Banken für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Eurolands keine höheren Entgelte in Rechnung stellen als für entsprechende reine Inlandszahlungen.

Die Gebührenbegrenzung soll ab dem 1. Januar 2002 zunächst nur für Zahlungen per Karte oder für die Abhebung an Geldautomaten gelten. Ab dem 1. Januar 2003 sollen die Regelungen auch für den grenzüberschreitenden Überweisungs- und Scheckverkehr gelten.

Der vzbv begrüßt den Verordnungsentwurf als lange überfälliges Regulativ für die exorbitanten Bankenentgelte. "Eine einheitliche Währung, in der Zahlungsvorgänge innerhalb der Euro-Zone immer noch diskriminiert statt gefördert werden, ergibt keinen Sinn und beeinträchtigt das Funktionieren des Binnenmarktes", so vzbv-Vorstand Edda Müller. Die Verordnung beinhaltet auch keine EU-weite Preisregulierung, wie der Bankensektor meint, da die Höhe des Entgeltes von jeder Bank frei festgesetzt werden kann. Die Bundesregierung hat zusammen mit den Niederlanden auf der Arbeitssitzung des Rats am 7. November einen eigenen Vorschlag gemacht, der den Kommissionsentwurf aus Sicht der Verbraucherverbände in einem wesentlichen Punkt aushöhlt: Ob die Verordnung wirksam wird, was die Pflicht zu gleichen Preisen für Inlands- und Zahlungen innerhalb der Währungsunion ab 2002 bzw. 2003 angeht, soll davon abhängig gemacht werden, ob die Banken bis Mitte 2002 ein - rechtlich unverbindliches - Selbstregulierungskonzept vorlegen.

"Dieser bankennahe Vorschlag ist untragbar und höhlt das Ziel der Verordnung aus," sagte Müller. "Der Stillstand in den letzten zehn Jahren hat gezeigt, was von Selbstverpflichtungserklärungen der Banken zu halten ist." Der Europäische Verband der privaten Banken (EBF) hat bereits ein Konzept vorgelegt, demzufolge erst bis 2006 die zusätzlich zu den Überweisungsgebühren erhobenen Zuschläge von 12 EUR auf 0 EUR heruntergefahren werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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