Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Automobilverbände gegen Partnervereinbarungen

(Bonn) - Die drei Verbände der Automobilwirtschaft, VDA, VDIK und ZDK, haben zur Unfallschadenregulierung eine gemeinsame Resolution verabschiedet und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft übersandt. Die Entschließung hat folgenden Wortlaut:

"Die Verbände der Automobilwirtschaft VDA, VDIK und ZDK beobachten mit Sorge die Entwicklungen in den Beziehungen zwischen Versicherungen und Kfz-Werkstätten.

VDA, VDIK und ZDK haben der Versicherungswirtschaft bereits im Jahr 2000 einen Maßnahmenkatalog zur Kostensenkung bei der Unfallschadenregulierung angeboten. Ziel des Maßnahmenkatalogs ist einerseits, durch optimierte und kundenorientierte Werkstattabläufe und Kommunikation mit den Versicherern zur Verringerung der Reparaturzeiten und -kosten beizutragen. Andererseits wird dadurch die kundengerechte und kostenorientierte Durchführung der Reparaturen nach dem Stand der Reparaturtechnik unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben gewährleistet. Mit diesem Angebot offerieren die Verbände der Automobilwirtschaft der Versicherungswirtschaft alle Betriebe des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes als Partnerbetriebe zur Instandsetzung von verunfallten Fahrzeugen.

VDA, VDIK und ZDK müssen jedoch feststellen, dass insbesondere Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft sogenannte Partnervereinbarungen mit einzelnen Werkstätten eingehen, die dazu führen, dass Geschädigte nur noch in diese Partnerbetriebe einzelner Versicherungen gesteuert werden. Dadurch werden die Rechte des Verbrauchers auf die freie Wahl der Werkstatt eingeschränkt und die Partnerbetriebe in auf Dauer für alle Beteiligten schädliche Abhängigkeiten gedrängt.

VDA, VDIK und ZDK fordern daher die Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft auf, auf der Basis des Maßnahmenkataloges der Automobilwirtschaft vom 12.04.2000 mit den Werkstätten zusammenzuarbeiten und von Partnervereinbarungen mit einzelnen Betrieben Abstand zu nehmen, um dadurch die Rechte des Verbrauchers auf die freie Wahl seiner Werkstatt in keiner Weise einzuschränken".

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Franz-Lohe-Str. 21 53129 Bonn Telefon: 0228/91270 Telefax: 0228/9127150

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