Pressemitteilung | Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Baden-württembergische Apotheken versorgen Ärzte mit Schweinegrippe-Impfstoff

(Stuttgart) - Die Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg stellen durch die Abgabe des H1N1-Impfstoffes an die Ärzte sicher, dass die Impfung zunächst der Risikogruppen und später weiterer Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. An der Impfaktion gegen die "Neue Grippe" können sich alle rund 2.800 Apotheken in Baden-Württemberg beteiligen. Damit tragen die baden-württembergischen Apotheken zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln in bewährter Weise bei.

Eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg mit der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg und dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. regelt die Bezugs- und Abgabebedingungen für den Pandemieimpfstoff und das zugehörige Impfbesteck für Apotheken im Land. Seit Wochenbeginn haben die Apotheken begonnen, bei dem zuständigen Logistiker Impfstoffe anzufordern, sodass der Impfstoff zum offiziellen Impfstart am 26. Oktober 2009 flächendeckend zur Verfügung steht.

Der Apotheker stellt aus 500er Gebinden die bei ihm vom Arzt bestellte Menge zusammen und ergänzt diese durch Packungsbeilagen, einen Chargenaufkleber sowie die entsprechende Menge an Kanülen und Spritzen. Die Abgabe des Impfstoffes muss in der Arztpraxis quittiert und in der Apotheke dokumentiert werden.

Die Apotheken übernehmen danach noch eine weitere wichtige logistische Aufgabe bei der Weiterverteilung der Impfstoffe. Um sicherzustellen, dass der Impfstoff dort zur Verfügung steht, wo er gerade aktuell benötigt wird, wurde auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ein Impfstoffbestandsportal eingerichtet. Jede Apotheke ist verpflichtet, täglich ihren noch verfügbaren Bestand an Impfstoffen in dem Portal einzutragen.

Die Apothekerschaft in Baden-Württemberg nimmt mit ihrer Beteiligung an der Umsetzung des Pandemieplanes auch ein Stück soziale Verantwortung wahr. Die festgesetzte Honorierung pro Impfdosis beträgt für die Apotheken 40 Cents inklusive der Mehrwertsteuer. "Für diesen Betrag erfüllt der Apotheker eine komplexe logistische, dokumentarische und pharmazeutische Aufgabe für das Gemeinwesen. Wenn man bedenkt, dass die Apotheken den Impfstoff für diesen Betrag auch bis in die Praxen liefern, wird klar, dass ein großer Teil des Einsatzes unvergütet bleibt, also pro bono erfolgt", führt Fritz Becker als Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg aus. Apotheker tragen so einen erheblichen Anteil dazu bei, dass eine kostengünstige Impfung der Bevölkerung schnell und qualitativ hochwertig umgesetzt werden kann. "Die Apotheker sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Patienten bewusst", so der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke. "Obwohl die Verteilung des Impfstoffs nicht kostendeckend ist, wird ein Großteil der baden-württembergischen Apotheken diese zusätzliche Arbeit in Kauf nehmen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit dem Impfstoff zu gewährleisten."

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts Stefan Möbius, Pressesprecher(in) Villastr. 1, 70190 Stuttgart Telefon: (0711) 99347-0, Telefax: (0711) 99347-45

(el)

NEWS TEILEN: