Pressemitteilung | Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK)

Baukultur gestärkt

(Berlin) - Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat heute (30. November 2006) in Berlin die Entscheidung des Berliner Landgerichts von gestern zum Berliner Hauptbahnhof begrüßt: „Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass das Gericht in erster Instanz den unabgestimmten Eingriff der Deutschen Bahn AG in die geistige Leistung der Architekten als Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet hat. Jetzt muss es darum gehen, unter Abwägung der Interessen von Bauherrin und Architekten eine architektonisch und wirtschaftlich angemessene bauliche Lösung zu finden.“

Der BAK-Vorstandbegrüßte insbesondere, dass das Gericht in seinem Urteil die Tatsachen gewürdigt hat, dass die Deutsche Bahn AG die geplanten Gewölbedecken ursprünglich genehmigt hat und außerdem die Kostenplanung für die Gewölbedecken den Architekten nicht zur Prüfung vorgelegt hat: „Wenn es jetzt in der öffentlichenAuseinandersetzung heißt, die Gewölbedecken würden 40 Millionen Euro kosten, ist das eine unseriöse Zahl. Auch mögliche Beeinträchtigungen von Reisenden durchanstehende Umbauarbeiten hätte die Deutsche Bahn AG im Vorfeld ohne Weiteres vermeiden können.“

Der BAK-Vorstandzeigte sich außerdem hoch erfreut, dass gmp von Gerkan, Marg und Partner und die DB Station&Service GmbH für den Berliner Hauptbahnhof gestern in Berlin den Renault Traffic Design Award 2006 erhalten haben: „Die hochkarätige Auszeichnung durch eine unabhängige Jury unterstreicht die hohe baukulturelle Qualität des Bahnhofs. Wir hoffen, dass das Berliner Urteil und der Award die Bahn bewegen, auch die Überdachung der oberirdischen Ost-West-Gleise auf die ursprünglich vorgesehene Länge zu bringen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarchitektenkammer e.V. (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der Länder) Dr. Claudia Schwalfenberg, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Askanischer Platz 4, 10963 Berlin Telefon: (030) 263944-0, Telefax: (030) 263944-90

(sk)

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