BDB begrüßt klarstellenden Beschluss des Sicherheitsausschusses der UNECE in Genf: Übergangsregelungen des ADNR werden in das ADN 2011 übertragen / Umbau von Einhüllen- in Doppelhüllentankschiffe bleibt auch zukünftig möglich!
(Duisburg) - Der Umbau von Einhüllentankschiffen des Typs N (bestimmt für den Transport von flüssigen Massenprodukten wie Diesel, Heizöl, Gasöl und Benzin) in Typ N-Schiffe in Doppelhüllenbauweise bleibt unter Beibehaltung von bestimmten Umbauerleichterungen auch zukünftig möglich. Die hierfür maßgeblichen Übergangsvorschriften im Gefahrgutregelwerk ADNR werden in wesentlichen Teilen, insbesondere hinsichtlich der Entflammbarkeit des Steuerhauses und der Wohnung an Bord des Binnenschiffes, in das Nachfolgewerk ADN 2011 übertragen, das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Der Umbau eines Typ N-Schiffes in ein Typ C-Schiff (giftige und besonders gefährliche Chemikalien und Ölprodukte) wird auf Grundlage der Übergangsbestimmungen dagegen nicht mehr möglich sein. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der 16. Sitzung des sog. Sicherheitsausschusses der UNECE, die vom 25. bis 28. Januar 2010 in Genf stattfand.
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) hat über seinen europäischen Dachverband EBU (Europäische Binnenschiffahrts Union) an der Sitzung des Sicherheitsausschusses teilgenommen und begrüßt die eindeutige und klarstellende Beschlussfassung in der UNECE. Den Spekulationen über ein mögliches vorzeitiges Ende der Umbaumöglichkeit von Einhüllentankschiffen in Schiffe in Doppelhüllenbauweise ist damit die Grundlage entzogen. Zu keiner Zeit bestand in der für das ADN verantwortlichen UNECE die Absicht, den Umbau von Einhüllentankschiffen zu verbieten. Die Klarstellung sorgt im internationalen Binnenschifffahrtsgewerbe und im kreditfinanzierenden Gewerbe für Planbarkeit und Rechtssicherheit in Bezug auf beabsichtigte Umrüstungsmaßnahmen. Die nun mehr in das ADN 2011 übertragenen Regelungen können bei Schiffsumbauten bis zum 31. Dezember 2018 in Anspruch genommen werden.
Das aus dem ADNR bekannte, vorbildliche sicherheitstechnische Niveau beim Gefahrguttransport mit Binnenschiffen bleibt auch im ADN 2011 erhalten. Zusätzlich wird gegenüber dem ADNR sogar noch ein Sicherheitstechnischer Fortschritt erzielt: Wenn ein Typ N-Doppelhüllenschiff nach einem Umbau unter Inanspruchnahme der Übergangsregelungen Stoffe transportieren soll, für die Explosionsschutz erforderlich ist, dann muss zusätzlich ein Brandmeldesystem in der Wohnung und im Steuerhaus installiert sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB)
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