Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Schnellladegesetz: "Marktwirtschaftlicher Ausbau der Schnellladeinfrastruktur muss gesichert sein."

(Berlin) - Der Bundestag hat gestern das Schnellladegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem geschaffen werden, das den Ausbau von 1.000 öffentlich zugänglichen Schnellladestandorten für reine Batterieelektrofahrzeuge gewährleistet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Das heute im Bundestag beschlossene Schnellladegesetz wurde im Vergleich zum ersten Entwurf an zahlreichen Stellen deutlich verbessert. So können sich nun dank kleinerer Losgrößen auch KMU an den Ausschreibungen beteiligen und die Flächenkulisse wurde zumindest mit der Einbeziehung unbewirtschafteter Rastplätze erweitert. Positiv ist auch, dass der Monitoringprozess gestrafft wurde: Eine erste Auswertung zum Umsetzungsstand soll bereits im Jahr 2024 erfolgen und dann im zweijährigen statt im fünf-Jahres-Rhythmus erfolgen.

Mehr Tempo beim Ausbau der Schnellladeinfrastruktur hätte die Regierung mit der Bereitstellung von Flächen erzielen können. Das Nadelöhr Genehmigungsprozesse bleibt damit leider erhalten. Zudem fehlt eine klare Definition von Flächenabdeckung und Wirtschaftlichkeitslücke.

Grundsätzlich lässt sich allerdings festhalten, dass das 1.000-Standorteprogramm einen Eingriff in das Marktgeschehen darstellt und die Ausgestaltung der Ausschreibungen daher höchste Sensibilität erfordert, damit der privatwirtschaftliche Ausbau wird nicht durch die Förderung ausgebremst wird. Wir vermissen hier ein deutliches Bekenntnis der Bundesregierung zum wettbewerblichen, privatwirtschaftlichen Ausbau der Schnellladeinfrastruktur.

Die Ausschreibungen müssen die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen, auf Kosteneffizienz setzen und einen echten Wettbewerb sicherstellen. Nur dann werden die Marktakteure, die bis heute schon mehr als 6.000 Schnellladepunkte aufgebaut haben, ebenfalls weiter investieren.

Mit den Ausschreibungen dürfen zudem keine zusätzlichen Anforderungen durch die Hintertür aufgeladen werden. Das würde den Ausbau der Ladeinfrastruktur verzögern oder teure Nachrüstungen erfordern, wie wir es gerade bei der Ladesäulenverordnung erleben. Das wäre kontraproduktiv. Wir brauchen jetzt einen raschen Aufbau der Schnellladeinfrastruktur, um der Elektromobilität einen zusätzlichen Schub zu verleihen."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Birgit Heinrich, Stellv. Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sf)

NEWS TEILEN: