Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Bestätigung des delegierten Rechtsakts zu Gaskraftwerken & Kernenergie in der EU-Taxonomie

(Berlin) - Das EU-Parlament bestätigte heute den komplementären delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Darin werden Investitionen in neue Gaskraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung als nachhaltige Übergangstechnologie definiert. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Die Energiewirtschaft arbeitet intensiv daran, durch einen konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien schnell unabhängig von fossilem Gas zu werden. Die aktuellen Probleme in der Gasversorgung machen dieses Ziel noch dringlicher. Jedoch wäre es falsch, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass wir künftig auch keine brennstoffbasierte Gaskraftwerke mehr benötigen. Um die Versorgungssicherheit sowie die Stabilität im Stromsystem zu gewährleisten, brauchen wir auch weiterhin gesicherte Leistung in Form von brennstoffbasierten Kraftwerken als Partner der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.

Die Zukunft liegt allerdings nicht beim Erdgas, sondern beim erneuerbaren Gasen, wie Biomethan und Wasserstoff: Mittel- und langfristig können Gaskraftwerke mit Wasserstoff oder Biomethan und damit klimaneutral betrieben werden. Als gesicherte, regelbare Leistung in den Strom- und Wärmenetzen können mit erneuerbaren Gasen betriebene Gaskraftwerke dazu beitragen, die Versorgungssicherheit trotz Kohle- und Atomausstiegs zu gewährleisten, da sie zu Verbrauchsspitzen und während Zeiten mit wenig Stromerzeugung aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen kurzfristig einspringen können. Es ist gut, dass eine Mehrheit im EU-Parlament die Bedeutung von Investitionen in solche wasserstoffbetriebenen Gaskraftwerke für die Umsetzung der Energiewende anerkennt.
Die strengen Kriterien, die der delegierte Rechtsakt an neue Gaskraftwerke anlegt, stellen sicher, dass die Kraftwerke bereits heute so geplant werden, dass sie zukünftig Wasserstoff als Energiequelle nutzen können. So unterliegen die betreffenden Gasaktivitäten strikten CO2-Schwellenwerten und müssen bis spätestens 2036 auf erneuerbare oder CO2-arme Gase umgestellt sein.
Ein schneller Wasserstoff-Hochlauf ist nun wichtiger und dringender denn je. Hierfür müssen nun die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zu strenge EU-Kriterien in Bezug auf die Zusätzlichkeit sind beispielsweise nicht hilfreich. Es müssen nun der Ausbau der Erneuerbaren Energien und auch die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff schneller vorangehen. Deshalb müssen jetzt Investitionen in erheblichem Ausmaß in Wasserstoffprojekte ermöglicht werden. Entsprechende Vorschläge hat der BDEW vor Kurzem vorgelegt."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Julia Löffelholz, Pressereferentin Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(mw)

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