BDH zum neuen Steuergesetz / Steuersenkungsergänzungsgesetz muss nachgebessert werden
(Berlin) - "Der Handel hat von der Umsetzung der Entschließung des Bundesrates mehr erwartet. Die Vereinbarung hat viel versprochen, der Entwurf eines Steuersenkungsgesetzes greift daran gemessen zu kurz." Dies erklärt Dr. Michael Fuchs, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände, zur Beratung des Gesetzentwurfes im Bundeskabinett. "Mit der Regelung der Senkung des Spitzensteuersatzes von 43 auf 42 Prozent und der Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes erfüllt die Bundesregierung formal die Vereinbarung, doch von einem durchgreifenden Signal für den Mittelstand kann noch keine Rede sein. Das Steuersenkungsergänzungsgesetz ist Stückwerk und muss nachgebessert und ergänzt werden."
Die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes ist ein begrüßenswerter Schritt in Richtung auf die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Doch wird dieser konterkariert durch neue bürokratische Hürden wie die Einführung einer "Mindestbesteuerung" und die Festlegung einer zu niedrigen Obergrenze von zehn Millionen DM bei der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe. Die BDH fordert daher im Rahmen der Beratungen im Bundesrat und im Deutschen Bundestag die Mindestbesteuerung entfallen zu lassen und die Obergrenze zumindest deutlich zu erhöhen. Zur Wahrung der Gleichbehandlung der Betriebe muss zudem die Regelung für Betriebsveräußerungen und -aufgaben in den Jahren 1999 und 2000 angewandt werden können. Auch müssen die Ausgleichsansprüche der Handelsvermittler in die Regelungen einbezogen werden. Den Unternehmensübergang zu erleichtern, statt erneut Hürden einzuziehen, ist angesichts von Hunderttausenden von mittelständischen Betrieben, die in den kommenden Jahren einen Nachfolger brauchen, unverzichtbar, wenn im Mittelstand Arbeitsplätze erhalten und gesichert werden sollen.
Neben Nachbesserungen in konkreten Einzelfragen muss darüber hinaus der Kurs der Senkung des Spitzensteuersatzes und des Steuertarifs fortgesetzt werden. Die Politik muss die Weichen stellen, dass die Spreizung bei der ertragsteuerlichen Belastung zwischen Kapitalgesellschaften von 38 Prozent und Personengesellschaften von rund 45 Prozent im Jahr 2005 abgebaut wird. Die Absenkung des Spitzensteuersatzes in Richtung auf unter 40 Prozent muss auf der Tagesordnung bleiben. Die Politik bleibt gefordert, Haushaltsspielräume zur weiteren Senkung der Steuerbelastung zu verwenden.
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