Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI: Gesundheitsministerkonferenz spricht sich für bessere Informiertheit von Patientinnen und Patienten aus - wie soll das gehen, ohne Mehraufwand für die Ärzte?

(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) bedauert die unpräzisen Äußerungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von vergangener Woche zur Verbesserung der Informationsweitergabe im Zusammenhang mit ärztlichen Untersuchungen und Behandlungsempfehlungen an den Patienten.

Die GMK spricht sich dafür aus Patientinnen und Patienten nicht nur mündlich über Diagnose und Behandlung zu informieren, sondern zukünftig nach jeder stationären Behandlung einen Patientenbrief zu überreichen. In der Presse wird bereits frohlockt, dass die Ärzteschaft endlich gezwungen werden soll, ihr "Fachchinesisch" gegenüber einer verständlichen Ausdrucksweise im Sinne der Patientinnen und Patienten fallen zu lassen.

Der BDI hat Verständnis, sofern Patientinnen und Patienten die Arztbriefe nach stationärer Behandlung besser als seither verstehen wollen. Gleichwohl sind diese Arztbriefe aber in erster Linie notwendig, um Befunde mit der medizinisch notwendigen Nomenklatur zu beschreiben und zu übermitteln, Diagnosen nach übereinstimmender Definition (ICD) zu definieren und Information für die Weiterbehandlung zu übermitteln.

Ohne die essenziellen Vorgaben eines Arztbriefes zu verwässern könnte der Patient nur besser informiert werden, wenn ihm zusätzliche Informationen zum Arztbrief über Diagnose und Behandlung in patientenverständlicher Formulierung bzw. ein Glossar über die verwendeten medizinischen Fachbegriffe zur Verfügung gestellt werden.

Für die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus bedeutet ein weiteres Schreiben für die Patientinnen und Patienten zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Dieser muss sowohl bei der Personalplanung als auch bei der Finanzierung Berücksichtigung finden. Die GMK irrt, wenn sie glaubt, dass eine erweiterte Patienteninformation für die Ärzteschaft keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand auslöst. Der BDI empfiehlt der GMK sich nochmals fachkundig zu machen und sich dann erneut mit der Thematik zu befassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(wl)

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