Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

BDSt begrüßt Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

(Wiesbaden) - Der Bund der Steuerzahler hat es ausdrücklich begrüßt, dass die Bundesregierung endlich Maßnahmen ins Auge fasst, um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Hier versuchen kriminelle Elemente, über Scheinfirmen und Scheingeschäfte Umsatzsteuererstattungen zu erschwindeln. Diese Tatbestände sind keine Kavaliersdelikte. Hier liegt vielmehr massives kriminelles Handeln mit erheblicher krimineller Energie vor. Das Ziel, das die Bundesregierung verfolgt, muss im Grunde jeder Steuerzahler unterstützen, denn für jede Mark, die dem Fiskus durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung verloren geht, müssen die ehrlichen Steuerzahler gerade stehen, heißt es in einer in Wiesbaden veröffentlichten Erklärung des Verbandes.

Darin bezweifelt der Bund der Steuerzahler jedoch, dass die von der Bundesregierung beabsichtigten Maßnahmen geeignet sind, den Umsatzsteuer-Kriminellen beizukommen. Denn die zentrale Maßnahme im Konzept der Bundesregierung ist die überfallartige Steuerprüfung, d.h. die Steuerprüfung ohne Anmeldung. Die Bundesregierung kann nämlich nicht gewährleisten, dass dieser massive Eingriff auf kriminelle Fälle beschränkt bleibt. Sie beschränkt diesen radikalen Eingriff auch nicht auf die Umsatzsteuer, also auf den Steuerbereich, in dem es die akuten Probleme gibt. Vielmehr bekommt die Finanzverwaltung mit diesem neuen Instrument die Möglichkeit, jeden Betrieb mit einer solchen Prüfung zu überziehen. Dies stellt einen massiven Eingriff in die persönliche Sphäre der Steuerzahler dar und kommt einer Kriminalisierung rechtschaffener Steuerzahler gleich.

Für zielgerichteter hält es der Bund der Steuerzahler, die Umsatzsteuerstellen in den Finanzämtern stärker für das Problem zu sensibilisieren und durch die Bereitstellung besserer technischer Möglichkeiten, zum Beispiel im Bereich der umsatzsteuerlichen Software, dafür zu sorgen, dass kriminelle Handlungen früher und sicherer erkannt werden. Diese Maßnahme würde nicht nur helfen, die Umsatzsteuerbetrüger dingfest zu machen. Von einer solchen Maßnahme ginge auch eine große prophylaktische Wirkung aus, wenn die Umsatzsteuerbetrüger erkennen, dass die kriminelle Erschleichung von Vorsteuerabzugsbeträgen effektiv bekämpft werden kann. Dagegen können unverhältnismäßige und über das Ziel hinausschießende Einschränkungen bei der Gewährung von Umsatzsteuererstattungen insbesondere bei kleineren Betrieben zu ernsthaften Liquiditätsproblemen führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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