Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Beförderungserschleichung als Ordnungswidrigkeit ausreichend

(Berlin) - Statement von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Medienberichten zufolge plant das Bundesjustizministerium (BMJ), das Strafgesetzbuch nach entbehrlichen Tatbeständen zu durchleuchten.

Streichkandidat sei etwa das sogenannte "Erschleichen von Leistungen" (§ 265a StGB), wozu auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein zählt. Dies solle künftig lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein - eine Forderung, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) bereits seit Jahren stellt.

"Die Initiative von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, die Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, ist gut und richtig - ein Anliegen, das wir ganz klar unterstützen. Verfolgung und Ahndung dieses Verhaltens als Straftat verursachen unverhältnismäßig hohe Kosten, belasten die Ressourcen der Ermittlungsbehörden und der Justiz und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen. Durch das Einordnen als Ordnungswidrigkeit bleibt das Verhalten verboten, bietet Behörden aber einen Ermessensspielraum. Getroffen werden die, die nicht zahlen wollen, und nicht die, die es nicht können.

Gut, dass jetzt Überfälliges angepackt wird!

Das Fahren ohne Fahrschein ist ein klassisches 'Armutsdelikt'. Das zeigt sich aktuell sehr deutlich: Seit Gültigkeit des 9-Euro-Tickets berichten etliche Verkehrsbetriebe von erheblich gesunkenen Anzeigen wegen Beförderungserschleichung. Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können, werden kriminalisiert. Da sie auch die Geldstrafe nicht bezahlen können, müssen sie Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Ihr Verhalten ist aber nicht sozialschädlich und eine Kriminalisierung daher nicht im Sinne des Gemeinschaftsschutzes. Die Einordnung als Straftat verbaut den Strafverfolgungsbehörden jeglichen Ermessensspielraum.

Die Kosten für die Verfahren und Gefängnisstrafen sind in Relation zu den erschlichenen Leistungen unverhältnismäßig hoch - bei rund 200 Millionen Euro jährlich. Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen entlastet werden, um sich auf die Dinge zu konzentrieren, für die sie gebraucht werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sf)

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