Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Beschäftigte besser vor Passivrauchen schützen

(Hamburg) - Einen besseren Gesundheitsschutz der im Hotel- und Gaststättengewerbe Beschäftigten vor den schädlichen Einflüssen des Passivrauchens hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), gefordert. Anders als die Gäste hätten die Beschäftigten der Branche nicht die Möglichkeit, einfach das Lokal zu wechseln, weil sie durch Passivrauchen geschädigt würden.

Besondere Gefahr bestehe in den kleineren Gaststätten und Kneipen, die von der Zielvereinbarung Nichtraucherschutz zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und dem Gesundheitsministerium ausgenommen seien. „Auch in Betrieben mit weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche und weniger als 40 Sitzplätzen muss der Gesundheitsschutz der Beschäftigten einen höheren Stellenwert haben.“

Die Zielvereinbarung beziehe sich auf die Gäste. Der Plan, die Angebote für nichtrauchende Gäste schrittweise zu erhöhen, müsse eingehalten und seine Umsetzung im Herbst nächsten Jahres kontrolliert werden.

Möllenberg plädierte in der derzeit aufgeheizten Diskussion für eine differenzierte Betrachtung: Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung wäre ein sinnvoller Schritt, um den im Gastgewerbe Beschäftigten den Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu sichern. Ein generelles Rauchverbot sei das letzte Mittel. „Aber der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten der Branche muss Vorrang haben“, so Möllenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

(tr)

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