Pressemitteilung | Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)

Beschreibung und Benennung von Bodenproben bei der Verdachtsflächenerkundung / Entwurf der neuen Arbeitshilfe des ITVA erschienen

(Berlin) - Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) fordert, dass die Bodenansprache auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (4. Auflage, berichtigter Nachdruck 1996) erfolgen soll. Neben der KA4 ist im Normenteil der BBodSchV nur noch die DIN 19682-2 (04.97 Bodenuntersuchungsverfahren im Landwirtschaftlichen Wasserbau - Felduntersuchungen - Teil 2: Bestimmung der Bodenart) aufgeführt, nicht aber die DIN 4022 (Benennen und Beschreiben von Boden und Fels), die aus der Geotechnik kommt und auch bei der Erkundung von Verdachtsflächen standardmäßig verwendet wird. Der Gesetzgeber war offenbar der Meinung, dass diese Baugrundnorm den Anforderungen einer sachgerechten Probenahme und Dokumentation im Rahmen einer Verdachtsflächenerkundung nicht genügt. Trotz dieser eindeutigen fachlichen Vorgaben finden derzeit sowohl die DIN 19682 als auch die KA4 nur im Ausnahmefall Anwendung in der Praxis.

Die vorliegende Arbeitshilfe zeigt auf, welche gegenüber der DIN 4022 zusätzlichen Parameter bei der Verdachtsflächenerkundung erfasst und beschrieben werden sollen, und wie diese in die Routinearbeit integriert und dokumentiert werden können.

Sie liefert Hinweise zur Ansprache von Bodenproben bei der Erkundung von Verdachtsflächen und Altlasten unter Berücksichtigung der Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beziehungsweise der Bodenkundlichen Kartieranleitung. Dabei werden die bisher vorliegenden Hinweise aus Verfahrensvorschriften und Normen berücksichtigt und ergänzt. Sie richtet sich an alle, die sich mit der Erkundung von Verdachtsflächen und Altlasten beschäftigen, insbesondere an diejenigen, die Probenahmen durchführen und beurteilen.

Stellungnahmen zum Entwurf dieser Arbeitshilfe sind bis zum 31. Juli 2006 zu richten an die Geschäftsstelle des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.V. (ITVA), Pestalozzistraße 5 – 8, 13187 Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Ingenieurtechnischer Verband Altlasten e.V. (ITVA) Pressestelle Pestalozzistr. 5-8, 13187 Berlin Telefon: (030) 48638280, Telefax: (030) 48638746

(tr)

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