Bessere Qualität der Insolvenzverwalter bessere Quoten für die Gläubiger
(Berlin) - Spektakuläre Insolvenzverfahren mit hohen Verwaltervergütungen haben in den letzten Jahren nicht nur Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt, sondern zugleich auch das Interesse an einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter. Die Anzahl der Bewerber für das Verwalteramt übersteigt bei den Insolvenzgerichten bei weitem die Anzahl der Verfahren. Die Folge einer Nichtberücksichtigung bei interessanten Verfahren waren Verfassungsbeschwerden und eine Amtshaftungsklage.
Das Bundesverfassungsgericht hat in grundlegenden Entscheidungen vom 3.8.2004 und 23.5.2006 entschieden, dass jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt eine faire Chance erhalten müsse, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden. Insofern verfüge er über ein subjektives Recht, für das Rechtsschutz gewährleistet sein müsse. Es sei Aufgabe der Fachgerichte, Kriterien für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers sowie für die sachgerechte Ermessensausübung zu entwickeln.
Auf Initiative des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der sich die übrigen Berufsverbände der Insolvenzverwalter angeschlossen haben, ist eine unabhängige Kommission gebildet worden, in der der Deutsche Richterbund, der Bund Deutscher Rechtspfleger, die Vorsitzenden der Berufsverbände, Vertreter der Gewerkschaften, des Bundesverbandes Deutscher Banken, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, die Kreditversicherer, der Pensionssicherungsverein aG sowie Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und aus der Insolvenzpraxis vertreten sind.
Die aus 31 Mitgliedern bestehende Kommission zur Vorauswahl und Bestellung von Insolvenzverwalter sowie Transparenz, Aufsicht und Kontrolle im Insolvenzverfahren hat unter dem Vorsitz des ehemaligen Kölner Insolvenzrichters Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck ihre Arbeit aufgenommen. In der konstituierenden Sitzung in Köln am 21. Oktober 2006 wurde beschlossen, für folgende Schwerpunktthemenbereiche Ausschüsse zu bilden:
Ausschuss A: Entwicklung von Qualitätsanforderungen für die Aufnahme von Bewerbern um das Verwalteramt in eine Vorauswahlliste und sowie Kriterien für ein Delisting im Fall der Ungeeignetheit. / Qualitätskriterien für die Bestellung im Einzelfall
Ausschuss B: Transparenz, Aufsicht und Kontrolle im Rahmen der Insolvenzverwaltertätigkeit / Entwicklung von Qualitätskriterien für die Tätigkeit als Richter oder Rechtspfleger am Insolvenzgericht
Die Kommission ist in ihrer ersten Sitzung bereits zu folgenden Ergebnissen gekommen:
1. Eine Beschränkung der Vorauswahlliste ist dringend geboten, wenn eine sorgfältige Abwägung der multipolaren Interessen aller Verfahrensbeteiligten ergibt, dass wegen der Vielzahl der Bewerber eine professionelle und optimale Verfahrensabwicklung mangels dauerhafter Befassung mit Insolvenzverfahren nicht mehr gewährleistet ist. Insoweit soll ein dringender Appell an den Gesetzgeber erfolgen, eine Beschränkung der Vorauswahlliste zuzulassen, damit die Qualität der Verwaltertätigkeit gewährleistet bleibt. Nur eine ständige Befassung mit Insolvenzsachen schafft eine ausreichende Garantie, dass Insolvenzverfahren rechtmäßig und optimal abgewickelt werden.
2. Die Kommission spricht sich einhellig dafür aus, von einer Unterteilung der Vorauswahllisten nach Kleinverfahren (Verbraucherinsolvenzen) und Unternehmensinsolvenzen abzusehen.
3. Gegen die Ablehnung eines Bewerbers zur Aufnahme in die Vorauswahlliste soll es bei dem bisherigen Rechtsweg der §§ 23 EGGVG (Beschwerde an das Oberlandesgericht) verbleiben.
4. Die Kommission ist nicht bereit, die Vorschläge des Landesjustizministeriums Nordrhein-Westfalen in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren zu übernehmen, will jedoch die Vorschläge als Arbeitsgrundlage berücksichtigen.
In der auf den 20. Januar 2007 anberaumten nächsten Termin für eine Plenumsitzung sollen die Ergebnisse der im November 2006 stattfindenden Ausschusssitzungen beraten und weitere Beschlüsse gefasst werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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