Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Betriebsverfassungsgesetz stranguliert mittelständische Unternehmen

(Berlin) - "Das am 22. Juni 2001 vom Bundestag verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz stranguliert mittelständische Unternehmen. Es schränkt die unternehmerische Freiheit in ganz erheblichem Maße ein. In letzter Konsequenz wird es zu weniger Arbeitsplätzen in den mittelständischen Unternehmen führen." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.

Das Gesetz ist eine erhebliche Belastung, vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Es bedeutet mehr Reglementierung, mehr Bürokratisierung und mehr Kollektivierung; es ist mittelstandsfeindlich, kostentreibend und führt zu einer Aufblähung der Gremien.

"In den meisten bauhandwerklichen Betrieben ist der Betriebsfrieden durch eine gute Kooperation zwischen dem Unternehmer und den Mitarbeitern ohnehin gegeben, unsere Mitgliedsunternehmen brauchen daher keine Betriebsräte, die glauben, sie müssten den Oberaufseher spielen." so Robl weiter.

Durch die Senkung der Schwellenwerte sind hauptsächlich die kleineren mittelständischen Unternehmen betroffen. Die Bundesregierung zeigt einmal mehr, dass ihre Politik durch die Interessen der Industrie und Gewerkschaften bestimmt wird. "Der Mittelstand hat bei rot-grün keine Lobby. Er kommt nur in Sonntagsreden vor."

Die Bundesregierung hat mit der Reform der Betriebsverfassung dem Arbeitsmarkt eine zusätzliche Fessel angelegt, statt mehr Gestaltungsspielräume, mehr Flexibilität und mehr Freiheit zu schaffen. Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung die Chance vertan und ihr selbst gestecktes Ziel weit verfehlt, die Betriebsverfassung zu modernisieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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