Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL-Forderungen zur EU-Arbeitszeitrichtlinie setzen sich in wichtigsten Punkten durch

(Frankfurt) - EU-Parlament und -Rat einigten sich am 17. Dezember 2001 im Rahmen des Vermittlungsverfahrens auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der Arbeitszeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr. Die neue Richtlinie bestimmt die maximalen wöchentlichen Arbeitszeiten, Pausenzeiten. Nachtarbeitszeiten und legt bestimmte Aufzeichnungspflichten fest.

Die unter Vorsitz von Dr. Ingo Friedrich (CSU, MdEP) zu Stande gekommene Einigung bezieht auch die selbständigen Unternehmer, die als Fahrer tätig werden, in den Geltungsbereich der Richtlinie ein. Dies stellte eine der Hauptforderungen des Europäischen Parlaments dar, um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und eine ausgewogene Balance zwischen den Arbeitszeiten selbständiger und angestellter Fahrer herzustellen. Diese Forderung hat der BGL unterstützt, da nach seiner Ansicht Verkehrssicherheit nicht teilbar ist. Große Teile der Ratsmitglieder vermochten sich dieser Ansicht nicht anzuschließen, was zu einer langen Blockade der Verhandlungen führte.

Nach dem Kompromiss werden selbständige Fahrer sieben Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einbezogen. Zwei Jahre vor diesem Zeitpunkt hat die EU-Kommission jedoch eine Auswertung der Konsequenzen des vorübergehenden Ausschlusses der Selbständigen vorzulegen. Auf der Basis dieser Studie hat die Kommission einen Vorschlag zu erstellen, wie auch bestimmte Fahrer, die sich nicht an Transporten in anderen Mitgliedstaaten beteiligen und anderen Bestimmungen unterliegen, einbezogen werden können. Falls sich keine Notwenigkeit zur Einbeziehung selbständiger Fahrer zeigt, kann die Kommission auch vorschlagen, Selbständige aus dem Geltungsbereich auszuschließen.

Der Kompromiss beschäftigt sich außerdem mit der Definition der Arbeitszeit. Damit werden für Selbständige nahezu die gleichen Arbeitszeiten wir für angestellte Fahrer gelten. Der BGL begrüßt diesen Kompromiss, da er einen geeigneten Ansatzpunkt zur Bekämpfung des Problems der zunehmenden Scheinselbständigkeit darstellt.

Ein weiterer Kompromiss ist hinsichtlich der Nachtarbeit gelungen. Die neuen Regelungen erlauben eine gewisse Flexibilität zur Entzerrung des Güter- vom Pkw-Verkehr. Wäre es nach dem Willen des Europäischen Parlaments gegangen, wäre die Verlegung von Lenkzeiten in verkehrsarme Zeiten praktisch unmöglich geworden. Dies hätte im Hinblick auf die Überlastung des Straßennetzes weder den Aspekten der Verkehrssicherheit noch dem Arbeitsschutz oder den sozialen Belangen der Fahrer gedient. Nunmehr können Lenkzeiten wieder in frühe Nacht- und Morgenstunden gelegt werden, ohne dass das Ruhebedürfnis der Fahrer überstrapaziert wird. Darüber hinaus können Ausnahmen von den wöchentlichen Arbeitszeiten und den Nachtarbeitszeiten unter Beteiligung der Sozialpartner zugelassen werden. Der Vermittlungsausschuss hat damit der dringenden Forderung des BGL entsprochen, Anreize und Möglichkeiten für Arbeiten außerhalb der Rushhour beizubehalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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