Bilder-Suchmaschinen im Internet sind legal / BITKOM begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs / Viele Urheber profitieren von Bildersuche / Auffindbarkeit von Bildern kann verhindert werden
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Bilder-Suchmaschinen im Internet legal sind. "Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs", sagt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbands BITKOM. "Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt."
Mehrfach hatten Inhaber von Bildrechten vor Gerichten dagegen geklagt, dass ihre Abbildungen in Miniatur-Form bei Suchmaschinen erscheinen konnten. "Zu befürchten war, dass die Such-Anbieter mit einer Welle von Abmahnungen überflutet werden - oder die praktische Bildersuche abgeschaltet werden muss", so Smid. "Das wäre nicht im Sinne vieler Urheber, etwa Fotografen, die das Internet zur Vermarktung ihrer Bilder nutzen." Sie profitierten davon, dass potentielle Kunden über die Suchmaschinen ihre Angebote finden können.
Homepage-Betreiber können ihre Seiten aber auch so einstellen, dass Bilder von Suchmaschinen nicht gefunden werden. Inhaber von Bildrechten können den Anbietern von Suchmaschinen zudem mitteilen, dass sie keine Wiedergabe ihrer Bilder wünschen. Dazu müssen sie nur die Webseiten nennen, auf denen sich die Bilder befinden. Namhafte Suchmaschinen entfernen diese Bilder dann schnellstmöglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
Pressestelle
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Telefon: (030) 27576-0, Telefax: (030) 27576-400
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