Pressemitteilung | Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV OT)

BIV-OT und KKH schließen neuen Vertrag zur Kompressionstherapie (PG 17)

(Dortmund) - Die Verhandlungen zwischen dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und der KKH Kaufmännischen Krankenkasse dauerten ein halbes Jahr und endeten mit einer positiven Übereinkunft: Zum 15. April 2021 haben die beiden Parteien einen neuen Vertrag über die Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) geschlossen.

Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist frühestens zum 14. April 2024 kündbar. BIV-OT und KKH einigten sich zudem auf eine Preisstaffelung des Stundenverrechnungssatzes. Eine Besonderheit im neuen Vertrag ist die Erstattung von Besuchen beim Therapeuten nach einer Lymphdrainage. So soll die Qualität der Behandlungserfolge abgesichert werden.

Albin Mayer, Vizepräsident und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses beim BIV-OT, zeigt sich mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden: "Ich freue mich, dass die monatelangen Verhandlungen jetzt zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Mit der KKH konnten wir uns auf Vertragspreise einigen, die dem aktuellen Stundenverrechnungssatz unseres Handwerks entsprechen. Das war mir als Verhandlungsführer im Namen der Leistungserbringer besonders wichtig. Um die qualitätsgesicherte Versorgung unserer Patienten aufrechterhalten zu können, muss unsere Arbeit entsprechend anerkannt und entlohnt werden. Das hat auch die KKH so gesehen und sichert ihren Versicherten mit dem neuen Vertrag genau das: die bestmögliche Versorgung im Bereich der Kompressionstherapie."

Seitens der KKH führten die Verhandlungen Sarah Klapproth, Referat Hilfsmittel, Ulrike Majer, Leiterin Zentrales Hilfsmittelmanagement, und Sven Fricke, Beschaffungs- und Leistungsmanager aus dem zentralen Hilfsmittelmanagement. Die KKH vertritt mehr als 1,6 Millionen Versicherte.

"Die KKH freut sich, in einer sehr konstruktiven Verhandlung das Ziel erreicht zu haben, einen eigenen Vertrag zur Kompressionstherapie mit dem BIV-OT zu schließen. Anliegen der KKH war es, mit dem Vertragsabschluss eine klare vertragliche Regelung für die Versorgung mit Kompressionshilfsmitteln zu schaffen. Zudem war es der KKH wichtig, eine Verschlankung des Verwaltungsverfahrens voranzubringen. Mit diesem Vertrag gelingt es durch die Genehmigungsfreiheit von Folgeversorgungen, die Bearbeitungsaufwände zu reduzieren und eine schnellere Versorgung in der Kompressionstherapie zu ermöglichen", so das Verhandlungsteam der KKH.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV) Kirsten Abel, Leiterin Verbandskommunikation Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 5570500, Fax: (0231) 55705040

(ds)

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