Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

Bluthochdruck - die stille Gefahr / Apotheken ermitteln Werte

(Stuttgart) - Seit Juni 2022 können Patient:innen, die mindestens ein Blutdruckmedikament einnehmen, alle 12 Monate ihren Blutdruck auf Kosten der Krankenkasse in teilnehmenden Apotheken messen lassen. Bei dieser pharmazeutischen Dienstleistung erfasst das pharmazeutische Personal in der Apotheke den Durchschnitt von drei Messungen und gibt das Ergebnis der Kundin oder dem Kunden mit. "Für eine aussagekräftige Messung ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt für diesen Termin", erklärt Friederike Habighorst-Klemm als Vorstandsmitglied und Patientenbeauftragte des LAV. "Stress und Hektik führt ja bekanntermaßen zu einem hohen Blutdruck - also sollte man schon ein paar Minuten früher in der Apotheke sein, um zur Ruhe zu kommen." Wichtig ist auch, dass man nicht direkt nach einem üppigen Essen zu der Messung in die Apotheke kommt, da auch ein voller Magen und die Verdauungsprozesse den Blutdruck erhöhen können.

Ziel der pharmazeutischen Dienstleistung ist, den Blutdruck bei betroffenen Patient:innen nach einem standardisierten Verfahren zu kontrollieren. "Durch diese Messungen können wir längerfristig auch sehen, ob die medikamentöse Behandlung bereits Erfolg zeigt und der Blutdruck nach unten gegangen ist. Bleibt er hoch, können wir an die behandelnde Ärztin oder den Arzt zur weiteren Abklärung verweisen. So können langfristig Organschäden verhindert werden", beschreibt die Apothekerin die Wichtigkeit dieser Präventionsmaßnahme. Wer erst ganz frisch ein Medikament gegen einen erhöhten Blutdruck verordnet bekommen hat, sollte diesem und dem eigenen Körper ein paar Tage Zeit geben, um einen gewissen Wirkspiegel zu erreichen und erst dann einen Termin in einer teilnehmenden Apotheke vereinbaren.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Frank Eickmann, stellv. Geschäftsführer Kommunikation Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart Telefon: (0711) 22334-0, Fax: (0711) 22334-97

(jg)

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