BStabG: Standortpolitik rückwärts
(Berlin) - Vor der morgigen ersten Lesung des GKV Beitragssatzstabilisierungs-
gesetzes (BStabG) im Deutschen Bundestag warnt der vfa vor den Folgen eines Gesetzes, das die Ziele der Bundesregierung für den Pharmastandort Deutschland untergräbt. Wer patentgeschützte Arzneimittel noch weiter belastet, trifft den Bereich, in dem medizinischer Fortschritt und künftiger wirtschaftlicher Nutzen entstehen.
„Dieses Gesetz ist Standortpolitik rückwärts. Die Bundesregierung versprach Verlässlichkeit für Forschung und Investitionen – und führt zugleich neue Rabattmechanismen ein, die eben jene Verlässlichkeit zerstören. Wer neue Therapien immer höher rabattiert, schwächt den Zugang zu ihnen und macht Deutschland als Pharmastandort weniger berechenbar. Bereits jetzt zeigen sich die negativen Folgen des geplanten Gesetzes: Unternehmen kürzen oder streichen Investitionen in Deutschland“, sagt vfa-Präsident Han Steutel.
Dynamischer Herstellerabschlag zerstört Planungssicherheit
Besonders problematisch ist der geplante dynamische Herstellerabschlag. Er würde Unternehmen für Entwicklungen haftbar machen, die sie weder steuern noch verlässlich kalkulieren können: Konjunktur, Lohnentwicklung, Demografie und das Verschreibungsverhalten im Gesamtmarkt. Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, wäre in Wahrheit ein unkalkulierbarer Zugriff auf Investitionsmittel für Forschung, klinische Studien und Produktion.
Rabattverträge für Patentarzneimittel gefährden die Therapiefreiheit
Auch die geplanten Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung führen in die falsche Richtung. Sie würden den Innovationswettbewerb um die beste Therapie durch eine preisgetriebene Verordnungssteuerung ersetzen. Im Zuge dessen droht genau die Evidenz an Bedeutung zu verlieren, die jahrelang eingefordert und bereitgestellt wurde: Für neue Arzneimittel werden umfangreiche Studien vorgelegt und im AMNOG-Verfahren bewertet. Wenn am Ende aber vor allem der höchste Rabatt über den Zugang entscheidet, wird dieser Aufwand vieler Beteiligter rückblickend entwertet. Für Ärztinnen und Ärzte wäre dies ein Eingriff in die Therapiefreiheit und mehr Bürokratie. Patientinnen und Patienten drohten weniger Therapieoptionen und häufigere Umstellungen. Am Ende dieses ganzen Weges, der nur auf Preiswettbewerb setzt, stehen dann mehr Lieferprobleme und Versorgungsengpässe auch bei patentgeschützten Arzneimitteln.
Bundesrat weist Weg - Bundestag muss korrigieren
Die Ausschüsse des Bundesrats haben dazu ein klares Signal gesetzt. Ihr Votum gegen den dynamischen Herstellerabschlag und verordnungssteuernde Rabattverträge bei Patentarzneimitteln mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung sollte der Bundestag ernst nehmen. Beides sollte im parlamentarischen Verfahren gestrichen werden. Es geht dabei nicht um eine technische Detailfrage, sondern um die Verlässlichkeit des Standorts und eine stabile Versorgung auf hohem medizinischem Niveau.
„Der Entwurf muss grundlegend überarbeitet werden“, so Steutel weiter. „Innovationen brauchen klare Regeln und Verlässlichkeit. Dafür kann jetzt nur noch der Bundestag sorgen.“
Hintergrund zu Arzneimitteln und GKV-Finanzen
Der Herstelleranteil an den Arzneimittelausgaben liegt seit Jahren stabil bei etwa zwölf Prozent der GKV-Leistungsausgaben. Gleichzeitig leistet die pharmazeutische Industrie bereits erhebliche Sparbeiträge durch Festbeträge, individuelle und gesetzliche Rabatte; 2025 lagen diese Beiträge bei rund 29 Milliarden Euro.
Hintergrund zur Evidenzentwertung
Die geplanten Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung betreffen zunächst fünf Wirkstoffgruppen, darunter bestimmte Krebsmedikamente, Immuntherapien, Migränemittel und Cholesterinsenker. Für diese Arzneimittel wurden bereits mehr als 180 Nutzenbewertungen durchgeführt, denen über 200 vorgelegte Studien zugrunde liegen. Diese Evidenz bildet die Grundlage für differenzierte Therapieentscheidungen. Eine zusätzliche Rabattlogik würde dagegen den Druck erhöhen, nicht das individuell passendste, sondern das rabattierte Arzneimittel zu verordnen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), Jochen Stemmler, Pressesprecher(in) Politik, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, Telefon: 030 206040
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