Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

BStBK begrüßt das Streben der Koalition nach Steuervereinfachung

(Berlin) - Am 9. Dezember hat der Koalitionsausschuss mit dem Ziel der Steuervereinfachung getagt. Ein aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) besonders positiv zu bewertendes Ergebnis ist die vorgesehene Erleichterung für Unternehmen bei der elektronischen Rechnungsstellung. Dies ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau, sondern verbessert auch die Wettbewerbsposition der deutschen Unternehmen im europäischen Kontext. Die sonstigen Beschlüsse sieht die BStBK jedoch allenfalls als ein Einstieg in die Thematik der Steuervereinfachung an.

"Wir hoffen, dass dies nur der Anfang und nicht das Ende der Initiative ist und dass weitere Maßnahmen in das Verfahren eingebracht werden, die echte Vereinfachungen für die Steuerbürger und für die Unternehmen bedeuten" sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Als nicht effektiv schätzt die BStBK die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ein, da dies Erleichterungen nur für die Steuerpflichtigen bringt, deren Werbungskosten zwischen 920 Euro und 1000 Euro liegen. Die Kosten für den Staat sind hoch, die Auswirkungen für den Einzelnen aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Möglichkeit, Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre abzugeben, wird aus Sicht der BStBK ebenfalls nur in wenigen Fällen angenommen werden. Alle diejenigen, die eine Steuererstattung erwarten, werden nicht zwei Jahre darauf warten wollen. "Kein Bürger wird dem Staat zwei Jahre Kredit gewähren", so Dr. Horst Vinken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Isabelle von Roth, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 240087-0, Telefax: (030) 240087-99

(el)

NEWS TEILEN: