Bundeskompensationsverordnung: bdla veröffentlicht Orientierungshilfe
(Berlin) - Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten hat eine aktuelle Orientierungshilfe zur Anwendung der Bundeskompensationsverordnung veröffentlicht. Sie wendet sich gleichermaßen an Vorhabenträger, Zulassungsbehörden sowie die Anbieter von Planungsleistungen.
Die seit kurzem anzuwendende Bundeskompensationsverordnung setzt für bestimmte Vorhaben bundesweit einheitliche Standards für die Eingriffsregelung. Die entsprechende planungspraktische Umsetzung der BKompV ist mit erheblichen fachlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Der aus der BKompV folgende (Mehr-)Aufwand bedarf einer präzisen vertraglichen Vereinbarung und Honorierung. Die aktuelle Orientierungshilfe, herausgegeben vom bdla, will vor diesem Hintergrund Hilfestellung für Auftraggeber und Auftragnehmer geben. Es werden darin die zu erwarteten Besonderen Leistungen bestimmt und den Leistungsphasen des LBP zugeordnet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA)
Petra Baum, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A, 10179 Berlin
Telefon: (030) 2787150, Fax: (030) 27871555

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