Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Bundespräsident besiegelt Lebensversicherungsreformgesetz / Ab morgen gilt Kürzung der Überschussbeteiligung - Altersvorsorge wird unrentabler

(Henstedt-Ulzburg) - Bundespräsident Gauck hat das umstrittene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) unterschrieben. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in wichtigen Punkten ab morgen in Kraft, in voller Gänze dann ab 1. Januar 2015. Das LVRG ermöglicht es den Versicherungsunternehmen ab morgen, den 50-prozentigen Kundenanteil an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere zu kürzen oder ganz zu streichen. "Ein schwarzer Tag für die Verbraucher", kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), das Inkrafttreten des Gesetzes. "Erneut hat sich die Versicherungslobby mit ihren Forderungen bei der Politik durchsetzen können. Die Zeche zahlt der Verbraucher." Von den Auswirkungen des LVRG sind alle Lebensversicherungskunden in Deutschland betroffen. Versicherte müssen spürbare Kürzungen in ihrer Altersvorsorge in Kauf nehmen. Für Verträge, die derzeit auslaufen, sind Minderungen um 10 Prozent der Ablaufleistung zu erwarten. "Altersvorsorge wird unrentabler", erklärt Kleinlein.

In einem offenen Brief an Bundespräsident Gauck hatte der BdV verfassungsrechtliche Bedenken am LVRG geltend gemacht. Der BdV hatte 2005 nach langjährigem Verfahren den Rechtsanspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven vor dem Verfassungsgericht erstritten. Aktuell prüft der BdV, welche rechtlichen Schritte angesichts des neuen Gesetzes jetzt notwendig sind. "Es ist bitter, dass diese Regierung die hart erkämpften Erfolge des Verbraucherschutzes mit Füßen tritt", so Kleinlein. Eine vernünftige Altersvorsorge mit Angeboten der Lebensversicherungen ist angesichts dieser Streichungen der Überschussbeteiligung und weiterer negativer Entwicklungen durch die neuen Regelungen kaum noch möglich.

Schon die Vorlage des Gesetzesentwurfes im Mai war vonseiten des Verbraucherschutzes heftig kritisiert worden. Gerade einmal 1,5 Werktage räumte die Bundesregierung den Verbänden seinerzeit für eine umfassende Stellungnahme ein. "Das gesamte Gesetzgebungsverfahren widerspricht sämtlichen demokratischen Gepflogenheiten", kritisiert Kleinlein. Aber auch in weiteren Gesetzesvorhaben verzichtet die Regierung auf eine angemessene Beteiligung der Verbände. "Das Tempo, mit dem die Regierung die Neuregelungen durch die Instanzen peitscht, zeigt, dass eine Beteiligung des Verbraucherschutzes nicht erwünscht ist", so Kleinlein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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