Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Bundestag entscheidet über Reisebranche / DRV startet Kampagne "Reisebüros-schützen.de"

(Berlin) - Die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie bedroht immer noch die deutschen Reisebüros mit unnötiger Bürokratie. Das Gesetz wurde mit Hilfe des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) bereits deutlich verbessert - aber in seiner jetzigen Fassung sieht es immer noch getrennte Bezahlvorgänge bei verbundenen Reiseleistungen vor. "Um diesen letzten Brocken aus dem Weg zu räumen, mobilisieren wir jetzt mit der Kampagne "Reisebüros-schützen.de" alle Betroffenen", sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger. Auf der eigens eingerichteten Webseite können Reisebüros schnell und direkt den Abgeordneten Ihres Wahlkreises sowie den Mitgliedern der zuständigen Bundestagsausschüsse schreiben. "Wir brauchen Sie, um gemeinsam die Politik zu überzeugen. Und Sie brauchen nur zwei Minuten, um bis zu 30 Briefe zu versenden. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt dafür, denn die Gesetzgebung geht gerade in die entscheidende Phase", ermuntert DRV-Hauptgeschäftsführer sowohl alle Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder zum Mitmachen.

So geht's: Auf der Webseite findet man über eine Postleitzahlensuche seinen Wahlkreisabgeordneten. Eine Textvorlage lässt sich mit dem Namen des Reisebüros und weiteren Angaben wie der Anzahl der Mitarbeiter und einem Feld für persönliche Anliegen des Senders individualisieren. Der Brief mit der Bitte, das Anliegen der rund 10.000 deutschen Reisebüros zu unterstützen, kann per Post oder per E-Mail verschickt werden. Auch vom Branchenverband selbst wird ein Brief an alle 630 Bundestagsabgeordneten verschickt. Jedem Brief liegt ein Flyer bei, der kurz und verständlich erläutert, welche Probleme die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie den Reisebüros bereitet.

"Wir alle sind Wählerinnen und Wähler. Und 2017 ist Wahljahr. Die gesamte Politik sollte jetzt wissen, was für die Reisebüros auf dem Spiel steht", so Dirk Inger weiter. Der DRV hat schon acht große Verbesserungen erreicht. Etwa den Erhalt des Sicherungsscheins durchgesetzt und - ganz wichtig - das neutrale Beratungsgespräch. Das verhindert, dass für Reisebüros automatisch Veranstalterhaftung gilt.

Wenn es nach der aktuellen Gesetzvorlage geht, soll es Reisebüros immer noch deutlich erschwert werden, auf Kundenwunsch einzelne Reisebausteine (Flug, Mietwagen, Hotel, etc.) als eine Urlaubsreise zu vermitteln. Um zu vermeiden, dass kleine Reisebüros künftig haften wie große Reiseveranstalter, müssten sie den Kunden jeden Reisebaustein getrennt bezahlen lassen. DRV-Hauptgeschäftsführer Inger: "Ein Urlaub, fünf Mal zahlen? Das ist bürokratischer Unsinn."

Wie geht es weiter? Am 23. Januar findet die Anhörung im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Der DRV ist dort als Sachverständiger geladen und wird durch DRV-Präsident Norbert Fiebig vertreten sein. Er wird sich dort deutlich und konstruktiv für die Reisebranche zu Wort melden. Wenige Tage zuvor, am 19. Januar 2017, ist die 1. Lesung im Bundestag angesetzt. Voraussichtlich im März 2017 wird das Reiserechts-Änderungsgesetz verabschiedet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Torsten Schäfer, Leiter, Kommunikation Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(dw)

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