Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Bundestag muss Zuwanderungsgesetz noch verändern

(Berlin) - „Die Vorschläge im Zuwanderungsgesetz für die Arbeitskräfteeinwanderung und deren Integration weisen noch erhebliche Mängel auf, die vom Bundestag beseitigt werden müssen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 11. Januar 2002 in Berlin vor der parlamentarischen Beratung in der folgenden Woche. Im Gegensatz zum Entwurf fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die dauerhafte Einwanderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber der kurzfristigen zu bevorzugen. „Die kurzfristige und befristete Anwerbung von Arbeitskräften widerspricht dem Grundsatz der Förderung der Integration“, kritisierte Putzhammer.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig die Verwaltungsausschüsse der örtlichen Arbeitsämter über die Zuwanderung entscheiden sollen. „Diese Regelung ist für die Gewerkschaften nicht akzeptabel. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen und schränkt die überörtliche Vermittlung von Arbeitslosen ein“, so Putzhammer. Gefordert sei – wie auch von der Zuwanderungskommission vorgeschlagen – eine gesamtstaatliche Einwanderungspolitik.

Änderungsbedarf besteht laut Putzhammer auch bei der „Einführung von Aufenthaltszwecken“, insbesondere in Verbindung mit Beschränkungen auf einzelne Betriebe, Orte und besondere Tätigkeiten. „Diese Regelung widerspricht dem Ziel der Entbürokratisierung und führt zu einer unzulässigen Bindung an einen Arbeitgeber“, sagte Putzhammer.

Der Gesetzentwurf sieht erstmalig Integrationsangebote für Neueinwanderer vor. „Im Gegensatz zum Gesetzentwurf müssen alle Gruppen einen Anspruch auf Integrationsleistungen haben, nicht nur die Selbständigen und die Arbeitnehmer mit einem befristeten Aufenthaltsstatus“, forderte Putzhammer. Er kritisierte auch die Regelungen zur Finanzierung der Integrationskurse als „unzureichend“. Der Bund dürfe nicht die Kosten für den Aufbausprachkurs auf die Bundesländer abschieben. Aus Sicht der Gewerkschaften müssten außerdem die Inhalte so gestaltet sein, dass neben einer sprachlichen Grundausbildung auch Informationen über die Gesellschaft und das Arbeitsleben vermittelt werden.

Die Regelungen zum Familiennachzug müssen aus Sicht der Gewerkschaften ebenfalls im Hinblick auf die Regelungen in anderen europäischen Ländern verändert werden. „Nicht europatauglich ist die Einschränkung des Nachzugsalters von Kindern bis zum zur Vollendung des 14. Lebensjahr“, meinte Putzhammer.

Trotz der noch notwendigen Änderungen sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zuwanderungsgesetz verabschiedet werden. „Die Unionsparteien sind aufgefordert in eine konstruktive Debatte einzutreten, statt mit immer neuen Forderungen das Gesetz zu verhindern“, forderte Putzhammer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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