Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Bundestag verabschiedet Lebensversicherungsreformgesetz / Abgeordnete verhindern angemessene Diskussion des Gesetzes

(Henstedt-Ulzburg) - Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag das umstrittene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) mit den Stimmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD verabschiedet. Noch wenige Tage zuvor waren wichtige Passagen des Gesetzentwurfes hinter verschlossenen Türen zuungunsten der Verbraucher geändert worden. So sah der Originalentwurf unter anderem eine Offenlegung der Abschlussprovision für Versicherungsvermittler vor. Ein aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz. Mit der Neufassung des Entwurfes wird der Kunde weiterhin im Unklaren darüber gelassen, in welcher Höhe der Vermittler am Verkauf eines Produktes beteiligt wird. Auch wird eine für Verbraucher unverständliche und zuweilen irreführende Kostenkennziffer eingeführt. "Ein schwarzer Tag für den Verbraucher", empört sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). "Mit dieser Entscheidung beweist die Bundesregierung, dass sie an keinen ernsthaften Reformen des Versicherungsbetriebes interessiert ist. Die Rechnung für die Geschenke an die Versicherer zahlen die Kunden." Am Freitag entscheidet der Bundesrat über das eingebrachte Gesetz.

In der Debatte selbst begründeten die Politiker der Großen Koalition das Maßnahmenpaket mit notwendigen Hilfsmaßnahmen für die Branche. Tatsächlich bestätigte aber sogar die Aufsichtsbehörde BaFin in ihrem neuen Stresstest, dass alle deutschen Unternehmen auch in Stressszenarien stabil und sicher sind. Aktuelle Ergebnisse der Ratingagenturen unterstreichen diese Sichtweise. "Die Rede von den notleidenden Unternehmen ist eine Ausrede, um die Kunden zu schröpfen", erklärt Kleinlein. "Nicht die Unternehmen sind notleidend, sondern die Kunden, denen zukünftig wichtige Überschüsse vorenthalten werden können". Erfolgreiche Altersvorsorge mit Versicherungsprodukten wird so zunehmend verhindert.

Bis zuletzt hatten Kritiker des Gesetzes auf eine Verlängerung der Verfahrensdauer gehofft, um die vorgelegten Änderungen des Entwurfs noch einmal zur Diskussion stellen zu können. Doch auch diesem Vorhaben erteilten die Koalitionäre in einer namentlichen Abstimmung eine klare Absage. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion der Linken lehnten die Abgeordneten am Freitag mit deutlicher Mehrheit ab, wobei Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten. "Das gesamte Verfahren widerspricht allen demokratischen Gepflogenheiten", kritisiert Kleinlein. "Den Gegnern des vorgelegten Gesetzes wurde zu keinem Zeitpunkt eine ernsthafte Möglichkeit eingeräumt, ihre Argumente und Bedenken vorzubringen. Es sieht so aus, als sollte das Gesetz unter allen Umständen so schnell wie möglich durch die Instanzen gepeitscht werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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