Pressemitteilung | Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)

Bundesteilhabegesetz ist mangelhaft / Verbändebündnis fordert Nachbesserungen

(Berlin) - Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Bundesteilhabegesetz warnt ein breites Bündnis von Verbänden und Gewerkschaften vor der Gefahr von Leistungseinschränkungen und anderen Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht und fordert grundlegende Nachbesserungen in mindestens fünf Bereichen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) gehört, der Deutsche Behindertenrat und andere Organisationen sind anlässlich der morgigen Beratung im Bundeskabinett mit dem Entwurf nicht zufrieden. "Das Bundesteilhabegesetz ist das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode. Es darf in der vorliegenden Form nicht vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden", so auch der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko.

Menschen mit Behinderung müssen materiell besser und nicht schlechter gestellt werden gegenüber dem geltenden Recht, lautet die Forderung. Das Verbändebündnis sieht zwar auch positive Ansätze in der Gesetzesvorlage des Bundesteilhabegesetzes, jedoch überwiegen die negativen Aspekte. Inakzeptabel seien vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung, der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung vor Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Aushöhlung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen. Das Verbändebündnis appelliert an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz nachzubessern und sich für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen.

Zum Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vom 26. April 2016 hatte das Verbändebündnis "Sechs gemeinsame Kernforderungen" veröffentlicht: http://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/2016-05-11-6-gemeinsame-Kernforderungen-zum-BTHG_final.pdf.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) Dr. Thomas Schneider, Pressesprecher Invalidenstr. 29, 10115 Berlin Telefon: (030) 83001-270, Fax: (030) 83001-275

(wl)

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