Bundesverfassungsgericht eröffnet Handlungsspielraum für Erbschaftsteuererleichterung bei Unternehmensnachfolge.
(Berlin) - Die ASU begrüßt die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass es dem Gesetzgeber verfassungsrechtlich unbenommen bleibt, zielgerichtet und gleichmäßig wirkende Steuerentlastungen vorzunehmen. Damit finden die Bemühungen zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge höchstrichterlich grünes Licht, so der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer, Dr. Patrick Adenauer.
Das Gericht legt für uns Familienunternehmer nachvollziehbar dar, so Adenauer weiter, warum gegenwärtig die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage bei den verschiedenen Vermögensarten gleichheitswidrig ausgestaltet ist. Die Entscheidung betrifft aber insoweit nur die reine Bewertungsebene.
Wichtiger sei jedoch der vom Bundesverfassungsgericht klar gesetzte Rahmen bezüglich der laufenden Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Denn ausdrücklich sage das Bundesverfassungsgericht, dass gerade Erwerber eines Betriebsvermögens in den Genuss einer Steuerbegünstigung kommen dürfen, so sie eine Fortführung des Unternehmens beabsichtigen. Sogar eine Differenzierung beim Steuersatz ist zum Zwecke steuerlicher Lenkung und Verschonung zulässig, stellt Adenauer fest, also wäre nunmehr sogar eine volle Steuerbefreiung (Steuersatz 0) bei Unternehmensübergaben an den Nachfolger im Grundsatz verfassungsrechtlich denkbar.
Jedenfalls, fasst Adenauer zusammen, ist das laufende Gesetzgebungsvorhaben
(erbschaftsteuerliches Abschmelzungsmodell bei Unternehmensnachfolgen) durch die jüngste Entscheidung geradezu bestätigt worden. Nur müsse jetzt parallel auch das der Erbschaftsteuer zugrunde liegende Bewertungsrecht angepasst werden. Adenauer erklärt differenzierend: Das sog. Abschmelzungsmodell ist also grundsätzlich verfassungsrechtlich machbar. Die ASU bleibe aber bei ihrer Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf. Das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge sei nur dann eine auch zielgerichtete und gleichmäßig wirkende Steuerentlastung, falls es in einigen ganz entscheidenden Punkten noch verbessert werde.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU)
Barbara Vogt, Leitung, Presse und PR
Reichsstr. 17, 14052 Berlin
Telefon: (030) 30065340, Telefax: (030) 30065500
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