Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Corona-Maßnahmen reif für parlamentarische Kontrolle?

(Berlin) - Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV): "Wir befinden uns inmitten der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie - oder auch in einer "Dauerwelle", wie ein prominenter Virologe jüngst konstatierte. Wir werden also nicht länger überrascht oder überrumpelt von neuen Zahlen und neuen Umständen. Das ist zwar immer noch eine Ausnahmesituation, gemessen an unserem Dasein vor dem Jahr 2020, aber kein Notstand mehr im engeren Sinne. Manche Corona-Maßnahmen werden nun verlängert, manche verändert, manche neu erlassen - in aller Regel als Verordnungen wie zu Beginn der Krise. Aber wäre nicht jetzt der Moment, dieses Prozedere zu hinterfragen? Sollten diese vielen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht vielmehr ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen?

Schon im Sommer hat sich der DAV dafür ausgesprochen, die Corona-Eindämmungs-Maßnahmen auf gesetzliche Grundlagen zu stellen. Denn in einem demokratischen Rechtsstaat müssen Regelungen, die tief in die Grundrechte der Menschen eingreifen, vom Parlament getroffen werden. Sie können nicht durch weitreichende Verordnungsermächtigungen der Exekutive überlassen werden. Die Erfahrungen mit dem Pandemieverlauf der letzten Monate, auch im Blick auf Verläufe außerhalb Deutschlands, sollten es der Politik möglich machen, vorausschauend zu arbeiten. Der Zeitfaktor kann (langfristig) kein Ausschlussgrund für das parlamentarische Verfahren sein.

Hinzu kommt: Das öffentliche Bewusstsein, dass derartige Einschränkungen einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen, würde auch in der Bevölkerung zu höherer Akzeptanz führen. Und zur Wirksamkeit der Maßnahmen ist Akzeptanz der Dreh- und Angelpunkt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sf)

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