DAG kritisiert steuerliche Schlechterstellung von Entlassungsabfindungen
(Hamburg) - Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) kritisierte heute in Hamburg die steuerliche Schlechterstellung von Abfindungen entlassener Arbeitnehmer im Vergleich zur vorgesehenen steuerlichen Besserstellung von Betriebsveräußerungsgewinnen für die aus dem Berufsleben ausscheidenden Unternehmer als "ungerecht und steuersystematisch angreifbar". Diese "Schieflastigkeit" folge aus der Beschlussfassung des Bundesrates zur Steuerreform vom 14. Juli 2000. Der Bundesrat hatte nur die Wiedereinführung des halben Einkommensteuersatzes für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer einmal im Leben beschlossen. "Dies ist eine deutliche steuerliche Schlechterstellung und nicht hinnehmbare Benachteiligung entlassener Arbeitnehmer" kritisierte die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula Konitzer.
Die DAG fordert nachdrücklich eine steuerliche Gleichbehandlung von Arbeitnehmerentlassungsabfindungen und Gewinnen aus Betriebsveräußerungen von aus dem Berufsleben ausscheidender Unternehmer. Der halbe durchschnittliche Steuersatz dürfe nicht nur für Veräußerungsgewinne gelten, sondern müsse auch für Entlassungsabfindungen für die Arbeitnehmer wieder eingeführt werden, fordert die DAG. "Der alte steuerliche Zustand für Entlassungsabfindungen muss wieder hergestellt werden", sagte die DAG-Vizechefin.
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