Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Anzeige

DAV begrüßt Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

(Berlin) - Die vom Bundesrat vorgelegte Reform zum Zugang zum Anwaltsnotariat (BT-Drs. 16/4972) wird heute (12. Februar 2009) abschließend in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die schnelle Verabschiedung des Gesetzesentwurfs. Durch die geplante Einführung einer Fachprüfung wird eine sachgerechte Methode geschaffen, um die notarspezifischen Qualifikationen eines Bewerbers und deren Grad festzustellen.

"Damit wird ein Zugangs- und Auswahlsystem eingeführt, das sowohl fachliche Mindeststandards als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Auswahlentscheidung ermöglicht", so der Vorsitzender des Ausschusses Anwaltsnotariat im DAV, Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler. Die durch die Berufsvorbereitung entstehenden Zusatzbelastungen der Rechtsanwälte würden durch die notarielle Fachprüfung überschaubar. Dem sinnlosen Wochenendtourismus zu Fortbildungsveranstaltungen ("Punkte sammeln") werde ein Ende gemacht.

Die Neuregelung wird das Anwaltsnotariat stärken. Das Anwaltsnotariat ist bürgernah und für die Entwicklung einer lebendigen und flexiblen Rechtspraxis unverzichtbar. Für den Beruf des Notars ist die aus anwaltlicher Berufstätigkeit gewonnene Beratungs- und Prozesserfahrung von großem Vorteil. Die neue Regelung muss jetzt auch dazu führen, die erfolgreichen Absolventen der Fachprüfung ins Notaramt zu setzen.

Die Neuregelung ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. April 2004 (1 BvR 838/01) die bisherige Zugangspraxis für verfassungswidrig erklärte. Bei Vorhandensein mehrerer Bewerber beschränkte sich die Verwaltungspraxis neben dem Ergebnis des zweiten Staatsexamens auf eine formalisierte Auswahl nach eher quantitativ bestimmten Kriterien (Zahl von Beurkundungen und Fortbildungen). Dies hatte zur Folge, dass die Bewerber eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen unter hohem Kostenaufwand besuchten, aber nicht sicher sein konnten, eine Stelle zugewiesen zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Beschluss eine stärkere und differenziertere Gewichtung notarspezifischer Leistungen gegenüber dem Ergebnis der unter Umstand zum Zeitpunkt der Bewerbung lange zurückliegenden juristischen Staatsprüfung oder der Dauer der anwaltlichen Berufstätigkeit.

Der DAV hat in den vergangenen Jahren die Zugangspraxis heftig kritisiert und eine neue Zugangsregelung gefordert. Er hat auch eigene Gesetzesvorschläge vorgelegt. Zuletzt war der DAV in der Anhörung am 5. November 2008 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beratend tätig.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige